Abgrenzungsrechnung: Definition, Schema & Beispiele einfach erklärt

Die Abgrenzungsrechnung ist das Bindeglied zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung. Erfahren Sie, wie Sie neutrale Aufwendungen filtern und das echte Betriebsergebnis berechnen.

Haben Sie sich schon einmal gefragt, warum der Gewinn in Ihrer Bilanz nicht unbedingt widerspiegelt, wie effizient Ihr operatives Kerngeschäft tatsächlich läuft? Die Antwort liegt oft in der Vermischung von operativen und neutralen Einflüssen. Genau hier setzt die Abgrenzungsrechnung an.

Sie fungiert als Brücke und Filter zwischen der externen Finanzbuchhaltung (FiBu) und der internen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR). In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie neutrale Aufwendungen von echten Kosten trennen, was kalkulatorische Kosten sind und wie Sie das tatsächliche Betriebsergebnis ermitteln.

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Was ist die Abgrenzungsrechnung?

Die Abgrenzungsrechnung ist ein Teilbereich des betrieblichen Rechnungswesens. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Daten der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) so aufzubereiten, dass sie für die Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) nutzbar sind.

Während die Finanzbuchhaltung alle Geschäftsfälle erfasst, die das Gesamtvermögen des Unternehmens verändern (auch Steuern, Spenden oder Spekulationsgewinne), interessiert sich die Kostenrechnung nur für den betriebsbedingten Werteverzehr. Die Abgrenzungsrechnung filtert also alles heraus, was nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun hat.

Der Unterschied zwischen Finanzbuchhaltung und Kostenrechnung

Um die Notwendigkeit der Abgrenzung zu verstehen, muss man die unterschiedlichen Zielsetzungen kennen:

  • Finanzbuchhaltung (FiBu): Gesetzlich vorgeschrieben (HGB, Steuerrecht). Ziel ist die Ermittlung des Jahresüberschusses für das Finanzamt, Banken und Anteilseigner. Sie nutzt die Begriffe Aufwand und Ertrag.
  • Kosten- und Leistungsrechnung (KLR): Freiwillig und intern. Ziel ist die Preiskalkulation und Wirtschaftlichkeitskontrolle. Sie nutzt die Begriffe Kosten und Leistungen.

Die Systematik der Abgrenzung

Die Abgrenzungsrechnung unterscheidet zwischen neutralen Aufwendungen (die nicht in die KLR gehören) und kalkulatorischen Kosten (die nur in die KLR gehören).

1. Neutrale Aufwendungen

Diese Aufwendungen mindern zwar den Gewinn in der Bilanz, haben aber nichts mit der eigentlichen Betriebsleistung zu tun. Sie werden in der KLR nicht berücksichtigt:

  • Betriebsfremd: Spenden, Verluste aus Aktiengeschäften (wenn man kein Finanzdienstleister ist).
  • Periodenfremd: Steuernachzahlungen für vergangene Jahre.
  • Außerordentlich: Schäden durch Brand oder Hochwasser (unvorhersehbar hoch).

2. Kalkulatorische Kosten

Hierbei handelt es sich um Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung entweder gar kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in anderer Höhe (Anderskosten) gegenübersteht.

  • Anderskosten: Beispiel kalkulatorische Abschreibung. In der Bilanz wird nach Steuertabellen abgeschrieben, intern jedoch nach der tatsächlichen Nutzungsdauer und dem Wiederbeschaffungswert.
  • Zusatzkosten: Beispiel kalkulatorischer Unternehmerlohn. Ein Einzelunternehmer zahlt sich kein Gehalt aus (kein Aufwand in der FiBu), muss seine Arbeitskraft aber in die Preise einkalkulieren.

Für eine vertiefte Definition empfehlen wir einen Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon.

Die Ergebnistabelle (Betriebsüberleitungsbogen)

Das zentrale Werkzeug der Abgrenzungsrechnung ist die Ergebnistabelle oder der Betriebsüberleitungsbogen (BÜB). Hier werden die Werte der FiBu in Spalten aufgeteilt, um das Betriebsergebnis zu ermitteln.

Formel zur Berechnung des Betriebsergebnisses:

Das Betriebsergebnis zeigt den Erfolg des eigentlichen Kerngeschäfts, bereinigt um neutrale Einflüsse.

[ \text{Betriebsergebnis} = \text{Leistungen} - \text{Kosten} ]

Herleitung aus dem Jahresüberschuss:

[ \text{Betriebsergebnis} = \text{Jahresüberschuss} - \text{Neutrale Erträge} + \text{Neutrale Aufwendungen} + \Delta \text{Kalk. Kosten} ]

Interaktiver Abgrenzungs-Rechner

Nutzen Sie diesen Rechner, um ausgehend von Ihren Erträgen und Aufwendungen der Finanzbuchhaltung das tatsächliche Betriebsergebnis zu ermitteln.

Betriebsergebnis-Rechner

Zwischenergebnis (Jahresüberschuss): 0.00

Hinweis: Kalkulatorische Kosten ersetzen hier ggf. neutrale Aufwendungen (Anderskosten) oder kommen hinzu (Zusatzkosten).
Betriebsergebnis: 0.00 €

Zusammenfassung

Die Abgrenzungsrechnung sorgt für Wahrheit und Klarheit in der internen Steuerung. Ohne sie würden Steuernachzahlungen oder Börsengewinne das Bild der betrieblichen Leistungsfähigkeit verzerren.

Zusammenfassung Abgrenzungsrechnung Übersicht der Komponenten der Abgrenzungsrechnung. Kernkomponenten Neutraler Aufwand • Betriebsfremd • Periodenfremd • Außerordentlich Wird eliminiert Kalk. Kosten • Anderskosten • Zusatzkosten (z.B. Unternehmerlohn) Wird ergänzt Ergebnis KLR Betriebsergebnis Objektive Sicht

Häufige Fragen (FAQ)

Was sind Anderskosten?

Anderskosten sind Kosten, denen zwar ein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenübersteht, der aber in einer anderen Höhe bewertet wird (z.B. kalkulatorische Abschreibungen auf Wiederbeschaffungswert statt Anschaffungskosten).

Warum brauche ich kalkulatorische Zinsen?

Da Eigenkapital in der Bilanz keine Zinsen "kostet" (kein Aufwand), würde die KLR ohne kalkulatorische Zinsen die Nutzung von Eigenkapital als kostenlos darstellen. Um die tatsächliche Kapitalbindung zu bewerten, werden kalkulatorische Zinsen angesetzt.

Für praxisnahe Beispiele und Übungen bietet die IHK oft hilfreiche Skripte und Weiterbildungen an.

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