Aktivierte Eigenleistung nach HGB: Bilanzierung & Berechnung

Aktivierte Eigenleistung nach HGB: Definition, Voraussetzungen, Herstellungskosten (§255), Buchungssatz & Beispiele – inkl. interaktivem Rechner und Bilanz/GuV-Schaubild.

Aktivierte Eigenleistungen sorgen dafür, dass selbst erstellte Vermögensgegenstände (z. B. Software, Maschinen, Gebäude) periodengerecht in Bilanz und GuV abgebildet werden. Statt alle internen Herstellkosten sofort als Aufwand zu erfassen, werden aktivierungsfähige Kosten in die Bilanz umgebucht und in der GuV als „Andere aktivierte Eigenleistungen“ ausgewiesen. Das verbessert nicht den Cashflow – aber es macht das Ergebnis der Periode deutlich aussagekräftiger. In diesem Beitrag finden Sie Definition, Voraussetzungen, Herstellungskosten nach HGB, Buchungssatz, Beispiel und einen interaktiven Rechner.

  • Quick-Check: Vermögensgegenstand + verlässlich ermittelbare Herstellungskosten + klare Abgrenzung zu Instandhaltung
  • Rechenlogik: Herstellungskosten nach § 255 HGB
  • Ausweis in der GuV: nach § 275 HGB (GKV-Position „Andere aktivierte Eigenleistungen“)
Prozess der aktivierten Eigenleistung (Übersicht) Darstellung des Ablaufs: Aufwand entsteht, Kosten werden aktiviert, GuV wird neutralisiert und das Anlagevermögen steigt. Prozess der aktivierten Eigenleistung Von Aufwand → Aktivierung → Ergebnisdarstellung 1. Aufwand Löhne • Material • Energie Entwicklung • Montage 2. Aktivierung Umbuchung in die Bilanz (Herstellungskosten) 3. Ergebnis GuV: „Andere aktivierte Eigenleistungen“ Merksatz Aktivierung verschiebt Aufwand in Vermögen – Ergebnis wird periodengerechter, Cashflow bleibt unverändert.
Grafik: Ablauf der aktivierten Eigenleistung – von Kostenentstehung bis Ausweis in Bilanz und GuV.

Was ist eine aktivierte Eigenleistung?

Unter aktivierten Eigenleistungen versteht man selbst hergestellte Vermögensgegenstände (typischerweise des Anlagevermögens), die nicht von Dritten gekauft, sondern im Unternehmen erstellt werden. Der Ausweis in der GuV erfolgt nach § 275 HGB (Position „Andere aktivierte Eigenleistungen“), um zuvor erfasste Herstellaufwände periodengerecht abzubilden. Die allgemeinen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung knüpfen außerdem an die Buchführungspflichten an, vgl. § 238 HGB.

Wenn Sie verwandte Begriffe nachlesen möchten: Im WHK-Controlling-Archiv zur GuV finden Sie weitere Beiträge und Beispiele rund um GuV-Struktur und Ergebnisrechnung. Für Folgeeffekte (z. B. Abschreibung nach Aktivierung) hilft außerdem die Suche nach Abschreibung im WHK-Archiv.

Beispiele für Eigenleistungen

  • Bau einer eigenen Lagerhalle durch interne Teams oder die eigene Bauabteilung.
  • Entwicklung einer proprietären Software für den internen Gebrauch (je nach Ansatz/Regelwerk).
  • Herstellung oder Umbau von Spezialmaschinen für die eigene Produktion.

Voraussetzungen & typische Abgrenzungen (Praxis-Check)

  • Selbst erstellt: Die Leistung entsteht überwiegend im eigenen Unternehmen.
  • Vermögensgegenstand: Es muss ein aktivierbarer Vermögenswert entstehen (nicht nur laufender Aufwand ohne Vermögenswert).
  • Herstellungskosten verlässlich ermittelbar: Kosten müssen nachvollziehbar dokumentiert und zuordenbar sein.
  • Abgrenzung zur Instandhaltung: Reine Reparatur/Instandhaltung ist in der Regel sofort Aufwand; Erweiterungen/Herstellung können aktivierungspflichtig/-fähig sein.

Herstellungskosten berechnen (HGB)

Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zu Herstellungskosten. Die gesetzlichen Grundlagen zur Zusammensetzung der Herstellungskosten finden sich in § 255 HGB. In der Praxis wird häufig zwischen Pflichtbestandteilen und Wahlbestandteilen unterschieden (z. B. bestimmte Gemeinkosten, angemessene Teile der Verwaltungskosten – je nach Fallkonstellation und Ansatz).

Weitere Einordnungen und Rechenlogik finden Sie auch im WHK-Controlling-Archiv zu Herstellungskosten.

Praxis-Hinweis: Handelsrecht (HGB) und Steuerrecht können im Detail abweichen. Für steuerliche Einordnungen ist u. a. § 5 EStG relevant (Maßgeblichkeit/Ansatzfragen je nach Sachverhalt).

Formel zur Berechnung der Herstellungskosten:

\[ HK = MEK + MGK + FEK + FGK + (SEK_{Fertigung}) \]

Erklärung der Bestandteile:

  • MEK: Materialeinzelkosten
  • MGK: Materialgemeinkosten
  • FEK: Fertigungseinzelkosten (z. B. direkt zurechenbare Löhne)
  • FGK: Fertigungsgemeinkosten
  • SEKFertigung: Sondereinzelkosten der Fertigung

Hinweis: Die genaue Abgrenzung von Pflicht- und Wahlbestandteilen kann je nach Sachverhalt variieren. Für Prüfungs- und Abschlusssicherheit sind dokumentierte Zuordnungsschlüssel entscheidend.

Interaktiver Rechner für Eigenleistungen (Herstellungskosten)

Herstellungskosten-Rechner

Gesamte (vereinfachte) Herstellungskosten
Der Rechner nutzt eine vereinfachte Logik: (Material + Personal) × (1 + Gemeinkostenzuschlag). Je nach HGB-Ansatz können weitere Bestandteile hinzukommen.

Buchungssatz und Bilanzierung

Die Aktivierung erfolgt typischerweise über das GuV-Konto „Andere aktivierte Eigenleistungen“ (GuV) und ein passendes Anlagekonto (Bilanz). Ein gängiger Buchungssatz lautet:

Anlagekonto (z. B. Maschinen/Software) an Andere aktivierte Eigenleistungen

Kurzbeispiel

  • Interne Kosten (aktivierungsfähig) für eine Maschine: 50.000 €
  • Bilanz: Anlagevermögen +50.000 €
  • GuV: Ertrag „Andere aktivierte Eigenleistungen“ +50.000 € (kompensiert Herstellaufwand in der Periode)

Wichtig: Aktivierung verbessert das Periodenergebnis gegenüber der sofortigen Aufwandsverbuchung, erzeugt aber keine zusätzliche Liquidität. Die spätere Abschreibung wirkt in den Folgeperioden ergebniswirksam.

Bilanz & GuV-Wirkung (T-Konten-Logik)

Wirkung aktivierter Eigenleistung auf Bilanz und GuV Schematische Darstellung: Aktivierung erhöht Anlagevermögen (Bilanz) und erfasst Ertrag in der GuV, der den Herstellaufwand neutralisiert. Bilanz- & GuV-Wirkung (vereinfachtes Schema) Bilanz (Anlagevermögen) + Aktivierung zu Herstellungskosten (Vermögensgegenstand entsteht) Folgeperioden: – Abschreibung reduziert Buchwert & Ergebnis GuV (GKV) + Andere aktivierte Eigenleistungen (neutralisiert Herstellaufwand der Periode) Später: – Abschreibung als Aufwand in Folgeperioden Umbuchung
Schaubild: Warum die Aktivierung das Ergebnis verschiebt (nicht den Cashflow) – Aufwand wird in Vermögen überführt und später über Abschreibungen erfasst.

FAQ

Verbessert eine aktivierte Eigenleistung den Cashflow?

Nein. Die Aktivierung verändert primär Bilanz und GuV. Liquidität entsteht dadurch nicht – es ist eine periodengerechte Abgrenzung der Herstellungskosten.

Wo erscheint die aktivierte Eigenleistung in der GuV?

In der Gesamtkostenverfahren-GuV wird sie als „Andere aktivierte Eigenleistungen“ ausgewiesen (siehe § 275 HGB).

Welche Kosten gehören zu den Herstellungskosten?

Die Grundsystematik ist in § 255 HGB geregelt. In der Praxis sind saubere Kostenstellen/Kostenträger und eine dokumentierte Bewertungsmethode entscheidend.

Muss ich selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände immer aktivieren?

Das hängt vom konkreten Sachverhalt und den bilanzrechtlichen Vorgaben ab (HGB vs. Steuerrecht). Für steuerliche Ansatzfragen kann u. a. § 5 EStG eine Rolle spielen.

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