EÜR zur Bilanz: Überleitungsrechnung Anleitung & Vorlage

Wechsel von EÜR zur Bilanz geplant? Hier finden Sie eine Anleitung zur Überleitungsrechnung, eine Struktur für Ihre Excel-Vorlage und einen Online-Rechner.

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Wächst Ihr Unternehmen, wachsen auch die buchhalterischen Anforderungen. Viele Selbstständige und Kleinunternehmer starten mit der einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Doch ab gewissen Umsatz- oder Gewinngrenzen – oder durch freiwilligen Wechsel – wird die Bilanzierung zur Pflicht. Dieser Wechsel erfordert eine sogenannte Überleitungsrechnung. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Übergangsgewinn ermitteln, welche Positionen Sie anpassen müssen und wie Sie Ihre Excel-Vorlage dafür strukturieren.

Prozess der Überleitungsrechnung Grafische Darstellung des Wechsels von der Einnahmen-Überschuss-Rechnung zur Bilanzierung. EÜR (Ist-Prinzip) Geldfluss entscheidend Keine Forderungen Keine Verbindlichkeiten Keine Rückstellungen ÜBERLEITUNG Korrekturen Bilanz (Soll-Prinzip) Wirtschaftl. Zugehörigkeit + Forderungen + Verbindlichkeiten + Rückstellungen

Warum ist eine Überleitungsrechnung notwendig?

Der Hauptunterschied zwischen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und der Bilanzierung liegt im Zeitpunkt der Gewinnerfassung. Während bei der EÜR das Zufluss-Abfluss-Prinzip gilt (Gewinn entsteht bei Geldeingang), gilt bei der Bilanzierung das Realisationsprinzip (Gewinn entsteht bei Leistungserbringung).

Wenn Sie von der EÜR zur Bilanz wechseln, müssen Geschäftsvorfälle, die in der EÜR noch nicht erfasst wurden (weil noch kein Geld geflossen ist), aber wirtschaftlich bereits stattgefunden haben, nachträglich berücksichtigt werden. Dies geschieht durch die Überleitungsrechnung. Das Ergebnis ist der sogenannte Übergangsgewinn oder Übergangsverlust.

Wann müssen Sie wechseln?

Nach § 141 Abgabenordnung (AO) sind Sie zur Buchführung (Bilanzierung) verpflichtet, wenn Sie eine der folgenden Grenzen überschreiten:

  • Jahresumsatz: mehr als 800.000 Euro (bis 2023: 600.000 Euro)
  • Jahresgewinn: mehr als 80.000 Euro (bis 2023: 60.000 Euro)

Das Finanzamt wird Sie in der Regel schriftlich dazu auffordern, ab dem nächsten Wirtschaftsjahr zu bilanzieren.

Die mathematische Logik des Übergangsgewinns

Um den Übergangsgewinn korrekt zu berechnen, müssen Sie Ihr Betriebsvermögen so anpassen, als hätten Sie schon immer bilanziert. Hier ist die grundlegende Formel:

Formel zur Berechnung des Übergangsgewinns:

\[ \text{Übergangsgewinn} = \text{Forderungen} + \text{Warenbestand} + \text{Sonstige Aktiva} - \text{Verbindlichkeiten} - \text{Rückstellungen} \]

Erklärung der Bestandteile:

  • Forderungen (Hinzurechnung): Leistungen, die Sie erbracht haben, aber noch nicht bezahlt wurden. In der Bilanz sind sie Ertrag, in der EÜR waren sie noch nichts.
  • Warenbestand (Hinzurechnung): Material, das Sie gekauft und bezahlt haben (in EÜR als Ausgabe gebucht), das aber noch im Lager liegt. In der Bilanz ist es Vermögen, kein Aufwand.
  • Verbindlichkeiten (Abrechnung): Rechnungen, die Sie erhalten, aber noch nicht bezahlt haben. In der Bilanz sind sie Aufwand, in der EÜR waren sie noch nichts.
  • Rückstellungen (Abrechnung): Kosten für das alte Jahr, die erst später gezahlt werden (z.B. Abschlusskosten).

Interaktiver Übergangsgewinn-Rechner

Nutzen Sie diesen Rechner, um eine erste Einschätzung Ihres Übergangsgewinns zu erhalten. Bitte beachten Sie, dass dies keine steuerliche Beratung ersetzt.

Übergangsgewinn-Rechner

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Struktur für Ihre Excel-Vorlage

Da jedes Unternehmen individuelle Konten hat, ist eine starre Vorlage oft nicht hilfreich. Erstellen Sie stattdessen Ihre eigene Überleitungsrechnung Excel-Vorlage mit folgender Spaltenstruktur. Dies bietet Ihnen maximale Flexibilität.

Position Erklärung Auswirkung (+/-)
Warenbestand Wert des Lagers am Stichtag (Inventur notwendig) + Hinzurechnung
Forderungen a.LL Rechnungen an Kunden, die noch nicht bezahlt wurden (Brutto oder Netto je nach USt-Methode) + Hinzurechnung
Sonstige Forderungen z.B. Vorsteuerüberhang beim Finanzamt + Hinzurechnung
Aktive RAP Vorausgezahlte Kosten (z.B. Versicherung für nächstes Jahr) + Hinzurechnung
Verbindlichkeiten a.LL Eingangsrechnungen von Lieferanten, die noch offen sind - Abrechnung
Umsatzsteuer-Verbindlichkeit Noch zu zahlende USt an das Finanzamt für das alte Jahr - Abrechnung
Rückstellungen Kosten für Jahresabschluss, Archivierung, ausstehende Rechnungen - Abrechnung

Profi-Tipp: Erstellen Sie in Excel eine Summenzeile unter diesen Positionen. Ist die Summe positiv, haben Sie einen Übergangsgewinn. Ist sie negativ, einen Übergangsverlust.

Wichtige Hinweise zur Umsatzsteuer

Die Behandlung der Umsatzsteuer in der Überleitungsrechnung ist oft komplex. Wenn Sie als EÜR-Rechner die Ist-Versteuerung nutzen (USt wird fällig bei Geldeingang), müssen Sie bei der Bilanzierung oft zur Soll-Versteuerung wechseln (USt fällig bei Rechnungsstellung). Die in den offenen Forderungen enthaltene Umsatzsteuer muss dann im Übergangsgewinn berücksichtigt werden.

Für detaillierte Informationen empfiehlt sich ein Blick in die Richtlinien der IHK oder des Bundesfinanzministeriums.

Zusammenfassung Überleitungsrechnung Übersicht der wichtigsten Schritte für die Überleitungsrechnung. Checkliste: EÜR zu Bilanz 1. Inventur Warenbestand zählen und bewerten 2. Abgrenzung Offene Posten ermitteln (Ford./Verb.) 3. Berechnung Übergangsgewinn kalkulieren Steuertipp: Ein Übergangsgewinn kann auf Antrag auf bis zu drei Jahre verteilt werden, um die Steuerlast zu glätten (R 4.6 EStR).

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich den Übergangsgewinn verteilen?

Ja, gemäß R 4.6 Abs. 1 EStR kann der Übergangsgewinn auf Antrag gleichmäßig auf das Jahr des Wechsels und die folgenden zwei Jahre verteilt werden. Dies verhindert eine zu hohe einmalige Steuerbelastung.

Was passiert mit der Umsatzsteuer?

Die Umsatzsteuer auf offene Forderungen muss bei der Überleitung berücksichtigt werden, wenn Sie von der Ist- zur Soll-Versteuerung wechseln. Dies ist oft der komplizierteste Teil und sollte mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Gibt es eine offizielle Excel-Vorlage vom Finanzamt?

Nein, das Finanzamt stellt keine Excel-Vorlagen bereit. Die Überleitungsrechnung ist formfrei, muss aber nachvollziehbar sein. Unsere oben genannte Struktur hilft Ihnen dabei, eine eigene Vorlage zu erstellen.

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