Die deutsche Steuerlandschaft wirkt auf viele Gründer zunächst wie ein undurchdringlicher Dschungel. Wer eine Kapitalgesellschaft (wie eine GmbH, UG oder AG) gründet, begegnet schnell einem zentralen Begriff: der Körperschaftsteuer (KSt). Vereinfacht gesagt ist sie das, was die Einkommensteuer für natürliche Personen ist – nur eben für juristische Personen.
In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Höhe der Steuer, wer genau sie zahlen muss und wie sie sich von der Gewerbesteuer unterscheidet. Zudem bieten wir Ihnen einen interaktiven Rechner, um Ihre voraussichtliche Belastung schnell zu ermitteln.
Was ist die Körperschaftsteuer genau?
Die Körperschaftsteuer (KSt) ist eine Ertragsteuer auf das Einkommen von juristischen Personen. Während natürliche Personen (Arbeitnehmer, Einzelunternehmer) Einkommensteuer zahlen, zahlen Kapitalgesellschaften Körperschaftsteuer. Sie ist im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt und fließt als Gemeinschaftsteuer sowohl dem Bund als auch den Ländern zu.
Wer ist steuerpflichtig?
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen unbeschränkter und beschränkter Steuerpflicht:
- Unbeschränkte Steuerpflicht: Betrifft Körperschaften, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben. Hierzu zählen vor allem die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die UG (haftungsbeschränkt) und die AG (Aktiengesellschaft).
- Beschränkte Steuerpflicht: Betrifft ausländische Körperschaften, die in Deutschland Einkünfte erzielen, aber hier weder Sitz noch Geschäftsleitung haben.
Wie hoch ist die Körperschaftsteuer?
Im Gegensatz zur Einkommensteuer, die progressiv ansteigt (je mehr man verdient, desto höher der Steuersatz), ist der Körperschaftsteuersatz in Deutschland linear und einheitlich.
Der Steuersatz beträgt pauschal 15 % auf das zu versteuernde Einkommen.
Zusätzlich fällt auf die festgesetzte Körperschaftsteuer der Solidaritätszuschlag an. Dieser wurde für Unternehmen (anders als für viele Privatpersonen) nicht abgeschafft.
Die mathematische Zusammensetzung
Um Ihre tatsächliche Belastung zu verstehen, hilft ein Blick auf die Formel. Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 % der Körperschaftsteuerschuld (nicht des Gewinns!).
Körperschaftsteuer-Rechner
Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell zu ermitteln, wie viel Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag Ihr Unternehmen voraussichtlich zahlen muss. (Hinweis: Die Gewerbesteuer kommt noch hinzu und ist lokal unterschiedlich).
KSt & Soli Rechner
Unterschiede zu anderen Steuerarten
Oft werden die Begriffe durcheinandergeworfen. Hier ist die klare Abgrenzung:
- Gewerbesteuer: Diese Steuer zahlen fast alle Unternehmen (auch Einzelunternehmer). Sie fließt an die Gemeinde. Bei Kapitalgesellschaften ist sie nicht als Betriebsausgabe abziehbar. Die Höhe hängt vom lokalen Hebesatz ab.
- Einkommensteuer: Diese zahlen nur natürliche Personen. Wenn Sie sich als Gesellschafter einer GmbH den Gewinn ausschütten lassen, zahlen Sie darauf Kapitalertragsteuer (eine Form der Einkommensteuer) – die GmbH selbst zahlt jedoch Körperschaftsteuer.
Für detaillierte Informationen bietet das Bundesministerium der Finanzen umfangreiche Dossiers zur Unternehmensbesteuerung an.
Freibeträge und Vorauszahlungen
Für klassische Kapitalgesellschaften wie die GmbH gibt es keinen Freibetrag bei der Körperschaftsteuer. Jeder Euro Gewinn wird ab dem ersten Cent besteuert. (Ausnahmen gibt es für bestimmte Vereine oder Genossenschaften, die einen Freibetrag von 5.000 € bzw. 15.000 € nutzen können, dies ist für gewerbliche GmbHs jedoch meist irrelevant).
Wann muss gezahlt werden?
Das Finanzamt setzt Vorauszahlungen fest, um die Liquidität des Staates zu sichern und hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Diese sind zu folgenden Terminen fällig:
- 10. März
- 10. Juni
- 10. September
- 10. Dezember
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich Verluste vortragen?
Ja, Kapitalgesellschaften können Verluste in das nächste Jahr vortragen (Verlustvortrag) oder in das Vorjahr zurücktragen (Verlustrücktrag), um die Steuerlast in Gewinnjahren zu mindern.
Ist das Gehalt des Geschäftsführers absetzbar?
Ja, das Gehalt eines Gesellschafter-Geschäftsführers gilt als Betriebsausgabe und mindert den Gewinn der GmbH – und damit auch die Körperschaftsteuerlast. Allerdings muss der Geschäftsführer dieses Gehalt dann privat versteuern.
Wo ist das gesetzlich geregelt?
Die Rechtsgrundlage bildet das Körperschaftsteuergesetz (KStG).