Warum weicht das Betriebsergebnis oft vom steuerlichen Gewinn ab? Die Antwort liegt in den kostenrechnerischen Korrekturen. Während die Finanzbuchhaltung (FiBu) gesetzlichen Vorschriften und steuerlichen Zielen folgt, zielt die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) auf die interne, betriebswirtschaftliche Wahrheit ab. Um diese Wahrheit abzubilden, müssen Aufwendungen aus der FiBu bereinigt, umgewertet oder ergänzt werden.
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie neutrale Aufwendungen von kalkulatorischen Kosten abgrenzen, warum Anderskosten und Zusatzkosten für die Preiskalkulation überlebenswichtig sind und wie Sie diese Werte präzise berechnen.
Was sind kostenrechnerische Korrekturen?
Kostenrechnerische Korrekturen sind Anpassungen, die vorgenommen werden, um die Daten der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) für die Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) nutzbar zu machen. Ziel ist es, den tatsächlichen betriebsbedingten Werteverzehr abzubilden, unabhängig von steuerlichen Abschreibungstabellen oder außerordentlichen Ereignissen.
In der Praxis erfolgt dies meist über die sogenannte Ergebnistabelle oder den Betriebsüberleitungsbogen (BÜB). Hier werden Aufwendungen, die nichts mit dem eigentlichen Betriebszweck zu tun haben, ausgesondert und kalkulatorische Kosten hinzugefügt.
Die drei Säulen der Abgrenzung
Um von den Aufwendungen der GuV (Gewinn- und Verlustrechnung) zu den Kosten der KLR zu gelangen, unterscheiden wir drei Hauptkategorien:
1. Neutrale Aufwendungen (Aussonderung)
Diese Aufwendungen mindern zwar den steuerlichen Gewinn, gehören aber nicht in die Kostenrechnung, da sie nicht durch den eigentlichen Betriebsprozess verursacht wurden. Sie werden in der KLR ignoriert.
- Betriebsfremd: Spenden, Verluste aus Spekulationsgeschäften.
- Periodenfremd: Steuernachzahlungen für Vorjahre.
- Außerordentlich: Feuerschäden, Diebstahl (sofern nicht als Wagnis kalkuliert).
2. Anderskosten (Umwertung)
Hier steht einem Aufwand in der Finanzbuchhaltung zwar eine Kostenart gegenüber, diese wird jedoch in der KLR mit einem anderen Wert angesetzt. Der klassische Fall sind Abschreibungen: Während die FiBu oft linear vom Anschaffungswert abschreibt, kalkuliert die KLR oft vom Wiederbeschaffungswert, um die Substanz zu erhalten.
3. Zusatzkosten (Ergänzung)
Zusatzkosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand gegenübersteht. Sie werden rein kalkulatorisch angesetzt, um den Ressourcenverbrauch realistisch darzustellen. Ein typisches Beispiel ist der kalkulatorische Unternehmerlohn bei Einzelunternehmen: Der Unternehmer zahlt sich selbst kein Gehalt (kein Aufwand), erbringt aber eine Arbeitsleistung (Kosten).
Kalkulatorische Kosten im Detail
Die Gruppe der Anders- und Zusatzkosten wird unter dem Begriff kalkulatorische Kosten zusammengefasst. Sehen wir uns die wichtigsten Arten und ihre Berechnung an.
Kalkulatorische Abschreibung
Im Gegensatz zur bilanziellen Abschreibung, die an steuerliche AfA-Tabellen und historische Anschaffungskosten gebunden ist, orientiert sich die kalkulatorische Abschreibung am tatsächlichen Werteverzehr und dem Wiederbeschaffungswert.
Kalkulatorische Zinsen
Das in der Firma gebundene Eigenkapital kostet keine Zinsen an die Bank, hätte aber am Kapitalmarkt angelegt werden können (Opportunitätskosten). Damit Produkte nicht zu billig angeboten werden, müssen diese entgangenen Zinsen in die Preise einkalkuliert werden.
Die Basis bildet das betriebsnotwendige Kapital. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen (z.B. ungenutzte Grundstücke, Wertpapiere) wird abgezogen.
Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Bei Personengesellschaften (OHG, KG) und Einzelunternehmen darf das Gehalt des Inhabers steuerlich nicht als Aufwand gebucht werden – es ist Privatentnahme. Um die Kostenstruktur aber mit einer GmbH vergleichbar zu machen (wo der Geschäftsführer ein Gehalt bezieht), wird ein fiktives Gehalt als Zusatzkosten angesetzt. Die Höhe orientiert sich oft am Gehalt eines angestellten Geschäftsführers in einer vergleichbaren Branche.
Für vertiefende Informationen zur Abgrenzung empfiehlt sich ein Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon.
Zusammenfassung: Anderskosten vs. Zusatzkosten
Hier ein schneller Überblick, um die beiden wichtigsten Korrekturarten zu unterscheiden:
Häufige Fragen (FAQ)
Warum sind kalkulatorische Mieten notwendig?
Wenn ein Unternehmer seine privaten Räumlichkeiten für das Geschäft nutzt, fallen keine Mietzahlungen an (kein Aufwand). Um jedoch zu wissen, ob das Geschäftsmodell auch tragfähig wäre, wenn man ein Büro mieten müsste, setzt man eine ortsübliche Vergleichsmiete als kalkulatorische Miete (Zusatzkosten) an.
Was sind kalkulatorische Wagnisse?
Die allgemeine Unternehmensgefahr wird durch den Gewinn abgedeckt. Spezielle Einzelwagnisse (z.B. Bestände, Gewährleistung, Debitorenverluste) können jedoch kalkulatorisch erfasst werden. Man nutzt hierfür Durchschnittswerte der letzten Jahre, um die Kosten zu glätten, statt plötzliche hohe Abschreibungen in der FiBu direkt in die Preiskalkulation durchschlagen zu lassen.
Die korrekte Anwendung dieser Korrekturen ist essenziell für ein funktionierendes Controlling. Nur wer seine tatsächlichen Kosten kennt – bereinigt um steuerliche Verzerrungen – kann Preise kalkulieren, die langfristig das Überleben des Unternehmens sichern.