Der Lagebericht ist weit mehr als eine bloße Ergänzung zum Jahresabschluss. Während Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) die nackten Zahlen der Vergangenheit präsentieren, liefert der Lagebericht den Kontext: Er analysiert den Geschäftsverlauf, die aktuelle Situation und wirft einen fundierten Blick in die Zukunft des Unternehmens.
Wer muss einen Lagebericht erstellen?
Die gesetzliche Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts ergibt sich primär aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Gemäß § 264 Abs. 1 HGB müssen alle mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zwingend einen Lagebericht als Teil ihres Jahresabschlusses erstellen.
- Kleine Kapitalgesellschaften: Sind gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB von der Aufstellung befreit.
- Mittelgroße & Große Gesellschaften: Müssen den Bericht erstellen und im Bundesanzeiger offenlegen.
- Konzernlagebericht: Für Mutterunternehmen gelten zusätzliche Anforderungen nach § 290 HGB.
Der inhaltliche Aufbau nach § 289 HGB
Ein gesetzeskonformer Lagebericht muss ein "den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild" vermitteln. Die Struktur folgt meist diesem Schema:
1. Wirtschaftsbericht
Hier werden die Rahmenbedingungen (Gesamtwirtschaft, Branche) und der konkrete Geschäftsverlauf analysiert. Wichtige finanzielle Leistungsindikatoren wie Umsatz, EBIT oder Eigenkapitalquote stehen hier im Fokus.
2. Prognose-, Chancen- und Risikobericht
Dies ist der zukunftsorientierte Teil. Das Unternehmen muss über wesentliche Risiken informieren, die den Fortbestand gefährden könnten, aber auch realistische Chancen für die kommenden 12 bis 24 Monate aufzeigen.
3. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Bilanzstichtag, aber vor der Fertigstellung des Berichts eingetreten sind, müssen hier erwähnt werden.
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Prüfen Sie schnell, ob Ihr Unternehmen aufgrund der Bilanzsumme oder des Umsatzes tendenziell zur Erstellung eines Lageberichts verpflichtet ist (vereinfachte Darstellung nach HGB-Schwellenwerten).
HGB Größenklassen-Rechner
Prüfung und Offenlegung
Der Lagebericht wird im Rahmen der Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer dahingehend geprüft, ob er mit dem Jahresabschluss sowie den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht. Fehler im Lagebericht können zu einer Versagung des Bestätigungsvermerks führen. Weitere Informationen zur Prüfung finden Sie beim Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW).
Fazit
Ein gut strukturierter Lagebericht schützt das Management vor Haftungsrisiken und stärkt das Vertrauen von Banken und Investoren. Nutzen Sie den Bericht nicht nur als lästige Pflicht, sondern als Instrument der strategischen Kommunikation, um die Stärken und die Zukunftsfähigkeit Ihres Unternehmens transparent darzustellen.