Das Anlagevermögen bildet das finanzielle Rückgrat vieler Unternehmen. Es umfasst alle Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Doch in der Praxis ist die Abgrenzung zum Umlaufvermögen oft fließend und buchhalterisch komplex. Was genau gehört dazu? Wie werden diese Werte bilanziert und abgeschrieben?
In diesem Artikel erfahren Sie alles über die drei Hauptsäulen des Anlagevermögens nach HGB, sehen anschauliche Beispiele und können mit unserem integrierten Rechner direkt Abschreibungen simulieren.
Definition: Was ist Anlagevermögen?
Das Anlagevermögen (AV) umfasst alle Vermögenswerte eines Unternehmens, die dazu bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu dienen. Es steht auf der Aktivseite der Bilanz ganz oben, da es in der Regel am schwersten zu liquidieren (zu Geld zu machen) ist.
Die rechtliche Definition findet sich im Handelsgesetzbuch. Laut § 247 Abs. 2 HGB gilt: „Beim Anlagevermögen sind nur die Gegenstände auszuweisen, die bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen.“
Das Schlüsselwort ist hier „Dauerhaftigkeit“. Im Gegensatz zum Umlaufvermögen, das verbraucht oder verkauft wird (z. B. Rohstoffe oder Warenbestände), verbleibt das Anlagevermögen langfristig im Unternehmen, um die betriebliche Infrastruktur zu sichern.
Die drei Säulen des Anlagevermögens
Das HGB unterteilt das Anlagevermögen in drei klare Kategorien. Um Ihre Bilanz korrekt zu erstellen, müssen Sie jeden Vermögensgegenstand einer dieser Gruppen zuordnen.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Dies sind nicht-physische Werte, die das Unternehmen besitzt. Sie sind oft schwer zu greifen, aber von enormem wirtschaftlichen Wert.
- Konzessionen & Rechte: Gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen an Software, Patente.
- Geschäfts- oder Firmenwert (Goodwill): Der Mehrwert eines Unternehmens, der über die Substanz hinausgeht (z. B. bei einer Übernahme).
- Geleistete Anzahlungen: Zahlungen für immaterielle Werte, die noch nicht vollständig geliefert wurden.
2. Sachanlagen
Dies ist meist der größte und bekannteste Teil des Anlagevermögens. Es handelt sich um körperliche Gegenstände.
- Grundstücke und Bauten: Fabrikhallen, Bürogebäude, unbebaute Grundstücke.
- Technische Anlagen und Maschinen: Produktionsstraßen, Roboter, Generatoren.
- Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung (BGA): Büromöbel, Computer, Firmenwagen, Werkzeuge.
- Anlagen im Bau: Gebäude oder Maschinen, die noch nicht fertiggestellt sind.
3. Finanzanlagen
Hierzu zählen finanzielle Forderungen und Beteiligungen, die langfristig gehalten werden sollen.
- Anteile an verbundenen Unternehmen: Aktien oder GmbH-Anteile an Tochterfirmen.
- Beteiligungen: Minderheitsanteile an anderen Firmen, um eine dauerhafte Verbindung herzustellen.
- Wertpapiere des Anlagevermögens: Festverzinsliche Anleihen oder Aktien, die nicht kurzfristig verkauft werden sollen.
Abgrenzung: Anlagevermögen vs. Umlaufvermögen
Die Unterscheidung ist entscheidend für die Bilanzanalyse. Ein einfacher Test hilft: Soll der Gegenstand verkauft/verbraucht werden (Umlaufvermögen) oder genutzt werden (Anlagevermögen)?
| Merkmal | Anlagevermögen | Umlaufvermögen |
|---|---|---|
| Zweck | Dauerhafte Nutzung (Gebrauch) | Verbrauch oder Verkauf |
| Verweildauer | Langfristig (> 1 Jahr) | Kurzfristig (< 1 Jahr) |
| Beispiel | Ein LKW im Fuhrpark | Diesel im Tank des LKW |
Bewertung und Abschreibung
Da das Anlagevermögen über Jahre genutzt wird, verliert es an Wert (außer Grundstücke und Finanzanlagen). Dieser Wertverlust wird als Abschreibung (AfA) in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erfasst. Die Anschaffungskosten werden dabei auf die Nutzungsdauer verteilt.
Interaktiver Abschreibungsrechner
Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell die jährliche Abschreibung für ein Wirtschaftsgut zu ermitteln.
Für detaillierte Informationen zur Gründung und Finanzierung empfiehlt sich auch ein Blick auf das Existenzgründungsportal des BMWK.
Häufige Fragen (FAQ)
Gehört ein Laptop zum Anlagevermögen?
Ja, wenn er dauerhaft im Betrieb genutzt wird. Kostet er weniger als 800 € (netto), kann er als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort abgeschrieben werden, bleibt aber technisch gesehen Anlagevermögen.
Sind Forderungen Anlagevermögen?
In der Regel gehören Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zum Umlaufvermögen, da sie kurzfristig beglichen werden sollen. Langfristige Ausleihungen zählen jedoch zu den Finanzanlagen.
Was ist das abnutzbare Anlagevermögen?
Dazu gehören Güter, die durch Nutzung an Wert verlieren (Maschinen, Gebäude, Fuhrpark). Nicht abnutzbar sind hingegen Grundstücke und Finanzanlagen.