Jedes unternehmerische Handeln ist mit Risiken verbunden. Maschinen können ausfallen, Lagerbestände verderben oder Kundenrechnungen uneinbringlich werden. In der Finanzbuchhaltung werden diese Verluste erst erfasst, wenn sie tatsächlich eintreten. Die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) hingegen muss vorausschauend agieren, um Preisschwankungen zu vermeiden. Hier kommen die kalkulatorischen Wagnisse ins Spiel. Sie ermöglichen es Unternehmen, unregelmäßig auftretende Verluste als konstante Kosten in die Preiskalkulation einzubeziehen und so die Substanz des Unternehmens zu sichern.
Was sind kalkulatorische Wagnisse?
Kalkulatorische Wagnisse repräsentieren in der Kostenrechnung die Kosten für das Risiko von Einzelverlusten, die im betrieblichen Leistungsprozess entstehen können. Im Gegensatz zu Versicherungsprämien, die an externe Dienstleister gezahlt werden, decken kalkulatorische Wagnisse jene Risiken ab, die das Unternehmen selbst trägt (Eigenversicherung).
Das Ziel ist die Substanzerhaltung. Würde ein Unternehmen diese Risiken nicht in seine Preise einkalkulieren, müsste ein tatsächlich eintretender Schaden (z. B. ein Lagerbrand oder eine Forderungsausfallserie) direkt aus dem Gewinn gedeckt werden. Durch den Ansatz kalkulatorischer Wagnisse werden diese potenziellen Verluste geglättet und als Kostenbestandteil auf die Produkte umgelegt.
Abgrenzung: Unternehmerwagnis vs. Einzelwagnis
Nicht jedes Risiko darf als Kostenpunkt angesetzt werden. In der Betriebswirtschaftslehre unterscheidet man strikt zwischen zwei Kategorien:
| Merkmal | Allgemeines Unternehmerwagnis | Spezielles Einzelwagnis |
|---|---|---|
| Ursache | Marktveränderungen, Inflation, technischer Fortschritt, Konjunktur | Innerbetriebliche Vorfälle (Ausschuss, Diebstahl, Ausfall) |
| Kalkulierbarkeit | Unvorhersehbar, nicht statistisch erfassbar | Durch Erfahrungswerte der Vergangenheit schätzbar |
| Abdeckung | Durch den Gewinn (Gewinnzuschlag) | Als kalkulatorische Kosten in der KLR |
Für eine vertiefende Definition des Begriffs empfiehlt sich ein Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon, welches die theoretischen Grundlagen präzise darlegt.
Die wichtigsten Arten von Einzelwagnissen
In der Praxis werden kalkulatorische Wagnisse meist den Funktionsbereichen zugeordnet, in denen sie entstehen. Die fünf häufigsten Arten sind:
- Beständewagnis: Risiken durch Schwund, Diebstahl, Veralterung oder Preisverfall bei Lagerbeständen (Rohstoffe, Fertigwaren).
Bezugsgröße: Durchschnittlicher Lagerbestandswert. - Anlagenwagnis: Risiken durch unvorhergesehene Maschinenschäden, Katastrophen oder technische Überholung vor Ende der Abschreibungsdauer.
Bezugsgröße: Anschaffungswert oder Zeitwert der Anlagen. - Fertigungswagnis: Kosten durch Materialfehler, Ausschuss, Nacharbeit oder Fehlkonstruktionen.
Bezugsgröße: Herstellkosten. - Vertriebswagnis: Risiken durch Forderungsausfälle, Währungsverluste bei Exporten oder Kulanzleistungen.
Bezugsgröße: Umsatz oder Forderungsbestand. - Entwicklungswagnis: Risiko fehlgeschlagener Forschungs- und Entwicklungsprojekte.
Bezugsgröße: Entwicklungskosten oder geplanter Umsatz der Neuprodukte.
Berechnung der kalkulatorischen Wagnisse
Da Einzelwagnisse unregelmäßig auftreten, nutzt man die Durchschnittsmethode. Man betrachtet die tatsächlichen Wagnisverluste eines längeren Zeitraums (z. B. 5 Jahre) und setzt diese ins Verhältnis zu einer passenden Bezugsgröße.
Beispielrechnung: Vertriebswagnis
Ein Unternehmen hatte in den letzten 5 Jahren Forderungsausfälle in Höhe von insgesamt 50.000 €. Der Gesamtumsatz in diesen 5 Jahren betrug 5.000.000 €. Für das kommende Jahr wird ein Umsatz von 1.200.000 € geplant.
- Wagnissatz: (50.000 € / 5.000.000 €) × 100 = 1,0 %
- Kalkulatorische Kosten: 1.200.000 € × 1,0 % = 12.000 €
Das Unternehmen setzt also 12.000 € als kalkulatorische Wagniskosten an, unabhängig davon, ob im nächsten Jahr tatsächlich Kunden nicht zahlen.
Interaktiver Wagniskosten-Rechner
Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell den Wagnissatz und die anzusetzenden kalkulatorischen Kosten für Ihr Unternehmen zu ermitteln.
Buchung: Anderskosten oder Zusatzkosten?
In der Kostenartenrechnung werden kalkulatorische Wagnisse unterschiedlich behandelt, je nachdem, ob das Risiko extern versichert ist oder nicht:
- Anderskosten: Wenn eine Versicherung besteht, aber die kalkulatorischen Kosten höher angesetzt werden als die tatsächliche Versicherungsprämie (oder umgekehrt). Hier steht dem kalkulatorischen Aufwand ein Aufwand in der Finanzbuchhaltung gegenüber, aber in anderer Höhe.
- Zusatzkosten: Wenn für das Risiko keine externe Versicherung abgeschlossen wurde (Eigenversicherung). In der Finanzbuchhaltung gibt es keinen entsprechenden Aufwandsposten; die Kosten werden nur in der KLR „zusätzlich“ angesetzt.
Weitere Details zur Einordnung in das interne Rechnungswesen finden Sie oft in Lehrmaterialien der Bundeszentrale für politische Bildung.
Fazit
Kalkulatorische Wagnisse sind ein unverzichtbares Instrument der Kostenrechnung, um das Unternehmen vor der finanziellen Belastung durch unregelmäßige Schadensfälle zu schützen. Durch die saubere Trennung vom allgemeinen Unternehmerwagnis und die präzise Berechnung mittels Durchschnittsmethode stellen Controller sicher, dass die Verkaufspreise auch langfristig kostendeckend bleiben.