Die Kapitaleinlage bei einer GmbH ist weit mehr als nur eine formale Hürde bei der Gründung. Sie bildet das finanzielle Fundament Ihres Unternehmens und ist die Eintrittskarte zur Haftungsbeschränkung. Viele Gründer unterschätzen die strengen Regeln rund um Stammkapital, Bareinlagen und Sacheinlagen – was schnell zu persönlicher Haftung führen kann. In diesem Artikel erfahren Sie exakt, wie viel Kapital Sie benötigen, wann es eingezahlt werden muss und wie Sie typische Fehler wie die „verdeckte Sacheinlage“ vermeiden.
Was ist die Kapitaleinlage bei einer GmbH?
Die Kapitaleinlage (oft synonym mit Stammeinlage verwendet) ist der Vermögenswert, den die Gesellschafter in die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) einbringen müssen, um deren Stammkapital zu bilden. Dieses Stammkapital dient als Haftungsmasse für Gläubiger und ist die Voraussetzung dafür, dass die Gesellschafter im Regelfall nicht mit ihrem Privatvermögen haften.
Es ist wichtig, zwischen zwei Begriffen zu unterscheiden:
- Stammkapital: Die im Gesellschaftsvertrag festgelegte Summe (mindestens 25.000 Euro).
- Stammeinlage: Der Anteil, den der einzelne Gesellschafter übernimmt (z. B. Gesellschafter A übernimmt 50 % = 12.500 Euro Stammeinlage).
Höhe der Kapitaleinlage: Wie viel Geld muss fließen?
Das gesetzliche Mindeststammkapital einer GmbH beträgt gemäß § 5 GmbHG 25.000 Euro. Doch das bedeutet nicht zwingend, dass dieser Betrag sofort in voller Höhe auf dem Konto liegen muss.
Die 12.500-Euro-Regel (Mindesteinzahlung)
Bei einer Bargründung müssen zum Zeitpunkt der Anmeldung beim Handelsregister mindestens 50 % des Stammkapitals tatsächlich eingezahlt sein, also in der Regel 12.500 Euro. Zudem muss jeder Gesellschafter mindestens ein Viertel (25 %) seiner individuellen Stammeinlage leisten.
Wichtig: Auch wenn Sie anfangs nur die Hälfte einzahlen, haften Sie im Außenverhältnis für den noch ausstehenden Betrag. Geht die GmbH pleite, müssen Sie die Differenz nachschießen.
GmbH Gründungs-Rechner: Mindesteinzahlung
Berechnen Sie, wie viel Liquidität Sie für die Gründung mindestens benötigen.
Erforderliche Sofort-Einzahlung (Gesamt):
12.500,00 €
Arten der Kapitaleinlage: Bar oder Sach?
Sie können Ihre Einlage auf zwei Arten leisten. Die Wahl hat Auswirkungen auf den Gründungsaufwand und die Haftung.
1. Bareinlage (Der Standard)
Dies ist der einfachste Weg. Sie überweisen das Geld auf das Geschäftskonto der GmbH in Gründung („i.G.“). Der Verwendungszweck sollte klar sein, z. B. „Einlage Stammkapital Gesellschafter XY“.
2. Sacheinlage (Der Komplexe)
Anstelle von Geld bringen Sie Wirtschaftsgüter ein, etwa Fahrzeuge, Maschinen, Patente oder Immobilien. Dies muss im Gesellschaftsvertrag explizit vereinbart werden.
- Vorteil: Schont die Liquidität.
- Nachteil: Hoher Aufwand. Sie benötigen einen Sachgründungsbericht und oft ein Werthaltigkeitsgutachten, um dem Registergericht zu beweisen, dass der Gegenstand tatsächlich den veranschlagten Wert hat.
Achtung: Die Gefahr der verdeckten Sacheinlage
Ein klassischer Fehler, der teuer werden kann: Sie gründen offiziell mit einer Bareinlage, überweisen 25.000 Euro, und die GmbH kauft Ihnen kurz darauf Ihren privaten PKW für 25.000 Euro ab. Rechtlich wird dies oft als „verdeckte Sacheinlage“ gewertet. Die Folge: Die Bareinlage gilt als nicht erbracht. Sie müssen das Geld im Zweifel erneut einzahlen, obwohl der PKW bereits in der Firma ist. Sprechen Sie hierzu unbedingt mit einem Steuerberater.
Der Ablauf der Einzahlung
- Notartermin: Beurkundung des Gesellschaftsvertrags.
- Kontoeröffnung: Mit der Urkunde eröffnen Sie ein Bankkonto für die „GmbH i.G.“.
- Einzahlung: Die Gesellschafter überweisen ihre Anteile.
- Nachweis: Der Geschäftsführer bestätigt dem Notar die Einzahlung (meist reicht der Kontoauszug).
- Eintragung: Der Notar meldet die GmbH beim Handelsregister an.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich das Stammkapital für Geschäftsausgaben nutzen?
Ja. Sobald die GmbH eingetragen ist, steht das Kapital der Geschäftsführung für betriebliche Zwecke zur Verfügung (z. B. Miete, Waren, Gehälter). Es muss nicht als „totes Kapital“ auf dem Konto liegen bleiben.
Was passiert, wenn ich meine Einlage nicht zahle?
Dann droht das sogenannte Kaduzierungsverfahren. Sie können aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden und verlieren Ihren Geschäftsanteil, haften aber weiterhin für den Ausfall.
Für detaillierte rechtliche Vorgaben lohnt sich ein Blick in das GmbH-Gesetz (GmbHG) oder Informationen der lokalen Industrie- und Handelskammer (IHK).