In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sorgen die Begriffe Zusatzkosten und Anderskosten häufig für Verwirrung. Beide gehören zur Gruppe der kalkulatorischen Kosten, doch sie unterscheiden sich grundlegend in ihrer Beziehung zur Finanzbuchhaltung. Während Anderskosten einen anders bewerteten Aufwand darstellen, existiert für Zusatzkosten in der Bilanz überhaupt kein Gegenstück.
Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich und praxisnah, wie Sie diese Kostenarten unterscheiden, warum sie für eine realistische Preiskalkulation unverzichtbar sind und wie Sie sie berechnen.
Grundlagen: Was sind kalkulatorische Kosten?
Bevor wir in die Details von Zusatz- und Anderskosten eintauchen, müssen wir den Oberbegriff verstehen: Kalkulatorische Kosten . In der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) gelten strenge gesetzliche Vorschriften (HGB, Steuerrecht), wie Aufwendungen verbucht werden müssen. Diese spiegeln aber nicht immer den tatsächlichen Werteverzehr eines Unternehmens wider.
Die Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) dient jedoch der Preisfindung und internen Steuerung. Hier wollen wir wissen: Was kostet mich die Leistungserstellung wirklich? Deshalb werden kalkulatorische Kosten angesetzt, die entweder gar keinen oder einen anderen Wert als in der Bilanz haben.
Anderskosten: Definition und Beispiele
Anderskosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung zwar ein Aufwand gegenübersteht, der jedoch in einer anderen Höhe bewertet wird. Der Werteverzehr wird also intern anders angesetzt als extern.
Beispiel 1: Kalkulatorische Abschreibungen
In der Bilanz müssen Sie Anschaffungskosten oft nach gesetzlichen Tabellen (AfA) abschreiben. Diese basieren auf den historischen Anschaffungskosten. In der KLR möchten Sie jedoch sicherstellen, dass Sie genug Geld verdienen, um die Maschine am Ende ihrer Laufzeit wiederbeschaffen zu können (Substanzerhaltung). Da Maschinen oft teurer werden, schreiben Sie in der KLR vom Wiederbeschaffungswert ab.
Beispiel 2: Kalkulatorische Zinsen
Die Bank verlangt Zinsen für Fremdkapital – das ist Aufwand. Aber auch Ihr Eigenkapital , das im Unternehmen steckt, sollte "verzinst" werden. Hätten Sie das Geld am Kapitalmarkt angelegt, hätten Sie Zinsen erhalten (Opportunitätskosten). In der KLR setzen Sie daher kalkulatorische Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital an, unabhängig davon, ob es Eigen- oder Fremdkapital ist.
Zusatzkosten: Definition und Beispiele
Zusatzkosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand gegenübersteht. Sie werden zusätzlich verrechnet, um den tatsächlichen Ressourcenverbrauch abzubilden, der in der Bilanz nicht auftaucht.
Beispiel 1: Kalkulatorischer Unternehmerlohn
Ein Einzelunternehmer zahlt sich selbst kein Gehalt aus, das als Aufwand verbucht wird. Er lebt vom Gewinn. Würde er jedoch einen Geschäftsführer einstellen, müsste er diesem ein Gehalt zahlen. Um die Preise realistisch zu kalkulieren, muss er seine eigene Arbeitskraft als kalkulatorischen Unternehmerlohn in die Kostenrechnung einbeziehen.
Beispiel 2: Kalkulatorische Miete
Nutzt ein Unternehmer eigene private Räume für sein Geschäft, zahlt er keine Miete an sich selbst. In der FiBu steht Aufwand = 0. Um vergleichbar mit Konkurrenten zu sein, die Büros mieten müssen, setzt er eine ortsübliche Vergleichsmiete als kalkulatorische Miete an.
Direkter Vergleich: Zusatzkosten vs. Anderskosten
Hier sehen Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:
| Merkmal | Anderskosten | Zusatzkosten |
|---|---|---|
| Bezug zur FiBu | Aufwand vorhanden, aber anderer Wert | Kein Aufwand vorhanden (Aufwand = 0) |
| Zweck | Realistische Bewertung (z.B. Inflation) | Erfassung unentgeltlicher Nutzung |
| Typische Beispiele | Kalk. Abschreibungen, Kalk. Zinsen | Kalk. Unternehmerlohn, Kalk. Miete |
Für eine vertiefte wissenschaftliche Definition empfehlen wir einen Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon .
Interaktiver Rechner: Kalkulatorische Zinsen (Anderskosten)
Ein klassisches Beispiel für Anderskosten sind die kalkulatorischen Zinsen. Nutzen Sie diesen Rechner, um die Zinskosten auf Basis der Durchschnittsmethode zu ermitteln.
Zusammenfassung
Die Unterscheidung ist essenziell für eine korrekte Kostenrechnung. Merken Sie sich die einfache Faustformel:
- Anderskosten: Aufwand ist da, aber der Wert ist anders (z.B. Abschreibungen).
- Zusatzkosten: Aufwand fehlt komplett, Kosten kommen zusätzlich hinzu (z.B. Unternehmerlohn).
Häufige Fragen (FAQ)
Warum sind Zusatzkosten keine Grundkosten?
Grundkosten sind Kosten, die exakt so auch als Aufwand in der Bilanz stehen (z.B. Materialkosten). Zusatzkosten haben gar keinen Aufwand als Gegenstück, daher können sie keine Grundkosten sein.
Sind kalkulatorische Wagnisse Anders- oder Zusatzkosten?
Das kommt darauf an. Wenn das Wagnis durch eine Versicherung abgedeckt ist (Versicherungsprämie = Aufwand), aber intern höher bewertet wird, sind es Anderskosten . Werden nicht versicherte Einzelwagnisse kalkuliert, für die es keinen Aufwand gibt, sind es Zusatzkosten .