Zusatzkosten vs. Anderskosten: Definition, Unterschiede & Beispiele

Zusatzkosten vs. Anderskosten einfach erklärt: Definitionen, Unterschiede und Beispiele für die Kostenrechnung. Inklusive Rechner für kalkulatorische Zinsen.

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) sorgen die Begriffe Zusatzkosten und Anderskosten häufig für Verwirrung. Beide gehören zur Gruppe der kalkulatorischen Kosten, doch sie unterscheiden sich grundlegend in ihrer Beziehung zur Finanzbuchhaltung. Während Anderskosten einen anders bewerteten Aufwand darstellen, existiert für Zusatzkosten in der Bilanz überhaupt kein Gegenstück.

Dieser Artikel erklärt Ihnen verständlich und praxisnah, wie Sie diese Kostenarten unterscheiden, warum sie für eine realistische Preiskalkulation unverzichtbar sind und wie Sie sie berechnen.

Struktur der Kostenarten in der KLR Ein Diagramm, das den Zusammenhang zwischen Aufwand in der Finanzbuchhaltung und Kosten in der KLR zeigt, inklusive Grundkosten, Anderskosten und Zusatzkosten. Finanzbuchhaltung (FiBu) Aufwand Neutrale Aufwendungen (Keine Kosten) Zweckaufwand (Grundkosten) Kosten- & Leistungsrechnung (KLR) Kosten Grundkosten Aufwand = Kosten Kalkulatorische Kosten Anderskosten Aufwand ≠ Kosten Zusatzkosten Aufwand = 0

Grundlagen: Was sind kalkulatorische Kosten?

Bevor wir in die Details von Zusatz- und Anderskosten eintauchen, müssen wir den Oberbegriff verstehen: Kalkulatorische Kosten . In der Finanzbuchhaltung (externes Rechnungswesen) gelten strenge gesetzliche Vorschriften (HGB, Steuerrecht), wie Aufwendungen verbucht werden müssen. Diese spiegeln aber nicht immer den tatsächlichen Werteverzehr eines Unternehmens wider.

Die Kosten- und Leistungsrechnung (internes Rechnungswesen) dient jedoch der Preisfindung und internen Steuerung. Hier wollen wir wissen: Was kostet mich die Leistungserstellung wirklich? Deshalb werden kalkulatorische Kosten angesetzt, die entweder gar keinen oder einen anderen Wert als in der Bilanz haben.

Anderskosten: Definition und Beispiele

Anderskosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung zwar ein Aufwand gegenübersteht, der jedoch in einer anderen Höhe bewertet wird. Der Werteverzehr wird also intern anders angesetzt als extern.

Beispiel 1: Kalkulatorische Abschreibungen

In der Bilanz müssen Sie Anschaffungskosten oft nach gesetzlichen Tabellen (AfA) abschreiben. Diese basieren auf den historischen Anschaffungskosten. In der KLR möchten Sie jedoch sicherstellen, dass Sie genug Geld verdienen, um die Maschine am Ende ihrer Laufzeit wiederbeschaffen zu können (Substanzerhaltung). Da Maschinen oft teurer werden, schreiben Sie in der KLR vom Wiederbeschaffungswert ab.

Formel für kalkulatorische Abschreibungen:

\[ \text{Abschreibung} = \frac{\text{Wiederbeschaffungswert} - \text{Restwert}}{\text{Tatsächliche Nutzungsdauer}} \]

Im Gegensatz dazu nutzt die Finanzbuchhaltung die Anschaffungskosten und die steuerliche Nutzungsdauer.

Beispiel 2: Kalkulatorische Zinsen

Die Bank verlangt Zinsen für Fremdkapital – das ist Aufwand. Aber auch Ihr Eigenkapital , das im Unternehmen steckt, sollte "verzinst" werden. Hätten Sie das Geld am Kapitalmarkt angelegt, hätten Sie Zinsen erhalten (Opportunitätskosten). In der KLR setzen Sie daher kalkulatorische Zinsen auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital an, unabhängig davon, ob es Eigen- oder Fremdkapital ist.

Zusatzkosten: Definition und Beispiele

Zusatzkosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung kein Aufwand gegenübersteht. Sie werden zusätzlich verrechnet, um den tatsächlichen Ressourcenverbrauch abzubilden, der in der Bilanz nicht auftaucht.

Beispiel 1: Kalkulatorischer Unternehmerlohn

Ein Einzelunternehmer zahlt sich selbst kein Gehalt aus, das als Aufwand verbucht wird. Er lebt vom Gewinn. Würde er jedoch einen Geschäftsführer einstellen, müsste er diesem ein Gehalt zahlen. Um die Preise realistisch zu kalkulieren, muss er seine eigene Arbeitskraft als kalkulatorischen Unternehmerlohn in die Kostenrechnung einbeziehen.

Beispiel 2: Kalkulatorische Miete

Nutzt ein Unternehmer eigene private Räume für sein Geschäft, zahlt er keine Miete an sich selbst. In der FiBu steht Aufwand = 0. Um vergleichbar mit Konkurrenten zu sein, die Büros mieten müssen, setzt er eine ortsübliche Vergleichsmiete als kalkulatorische Miete an.

Direkter Vergleich: Zusatzkosten vs. Anderskosten

Hier sehen Sie die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick:

Merkmal Anderskosten Zusatzkosten
Bezug zur FiBu Aufwand vorhanden, aber anderer Wert Kein Aufwand vorhanden (Aufwand = 0)
Zweck Realistische Bewertung (z.B. Inflation) Erfassung unentgeltlicher Nutzung
Typische Beispiele Kalk. Abschreibungen, Kalk. Zinsen Kalk. Unternehmerlohn, Kalk. Miete

Für eine vertiefte wissenschaftliche Definition empfehlen wir einen Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon .

Interaktiver Rechner: Kalkulatorische Zinsen (Anderskosten)

Ein klassisches Beispiel für Anderskosten sind die kalkulatorischen Zinsen. Nutzen Sie diesen Rechner, um die Zinskosten auf Basis der Durchschnittsmethode zu ermitteln.

Rechner: Kalkulatorische Zinsen

Durchschnittlich gebundenes Kapital: -

Kalkulatorische Zinsen pro Jahr: -

Zusammenfassung

Die Unterscheidung ist essenziell für eine korrekte Kostenrechnung. Merken Sie sich die einfache Faustformel:

  • Anderskosten: Aufwand ist da, aber der Wert ist anders (z.B. Abschreibungen).
  • Zusatzkosten: Aufwand fehlt komplett, Kosten kommen zusätzlich hinzu (z.B. Unternehmerlohn).
Zusammenfassung: Zusatzkosten vs Anderskosten Kalkulatorische Kosten im Überblick Anderskosten Aufwand ≠ Kosten Wertansatz unterscheidet sich Beispiele: • Kalk. Abschreibungen • Kalk. Zinsen • Kalk. Wagnisse Zusatzkosten Aufwand = 0 Kein Beleg in der FiBu Beispiele: • Kalk. Unternehmerlohn • Kalk. Miete Ziel: Verursachungsgerechte Preiskalkulation & interne Steuerung

Häufige Fragen (FAQ)

Warum sind Zusatzkosten keine Grundkosten?

Grundkosten sind Kosten, die exakt so auch als Aufwand in der Bilanz stehen (z.B. Materialkosten). Zusatzkosten haben gar keinen Aufwand als Gegenstück, daher können sie keine Grundkosten sein.

Sind kalkulatorische Wagnisse Anders- oder Zusatzkosten?

Das kommt darauf an. Wenn das Wagnis durch eine Versicherung abgedeckt ist (Versicherungsprämie = Aufwand), aber intern höher bewertet wird, sind es Anderskosten . Werden nicht versicherte Einzelwagnisse kalkuliert, für die es keinen Aufwand gibt, sind es Zusatzkosten .

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