In der modernen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist Präzision der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit. Wenn Unternehmen ihre Fertigungskosten kalkulieren, reicht ein pauschaler Zuschlagssatz oft nicht mehr aus – besonders bei stark automatisierter Produktion. Hier kommt die Maschinenstundensatzrechnung ins Spiel, und mit ihr eine entscheidende, oft missverstandene Größe: die Restgemeinkosten.
Wie trennt man maschinenabhängige Kosten sauber von den übrigen Gemeinkosten? Wie berechnet man den Restgemeinkostenzuschlagssatz korrekt? Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung, bietet anschauliche Visualisierungen und stellt Ihnen einen interaktiven Rechner zur Verfügung, um Ihre eigenen Werte sofort zu überprüfen.
Was sind Restgemeinkosten?
Restgemeinkosten (oft abgekürzt als RGK) sind jener Teil der Fertigungsgemeinkosten, der nicht direkt der Maschinennutzung zugeordnet werden kann. Im Rahmen der Maschinenstundensatzrechnung werden die gesamten Fertigungsgemeinkosten in zwei Blöcke aufgeteilt:
- Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten: Kosten, die direkt durch den Betrieb der Maschine entstehen (z. B. Strom, Instandhaltung, kalkulatorische Abschreibung der Maschine).
- Restgemeinkosten (Restfertigungsgemeinkosten): Alle übrigen Gemeinkosten der Fertigungsstelle, die nicht direkt von der Maschinenlaufzeit abhängen (z. B. Heizung, Hallenbeleuchtung, Gehälter der Meister, Hilfsstoffe).
Das Ziel dieser Aufteilung ist es, die Kosten verursachungsgerechter zu verteilen: Maschinenkosten werden über die Laufzeit (Stunden) verrechnet, während die Restgemeinkosten meist als prozentualer Zuschlag auf die Fertigungslöhne aufgeschlagen werden.
Restgemeinkosten berechnen: Die Formel
Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst ermitteln Sie den absoluten Betrag der Restgemeinkosten, anschließend berechnen Sie den prozentualen Zuschlagssatz.
Schritt-für-Schritt Beispiel
Stellen Sie sich vor, Sie leiten eine Produktionsabteilung. Aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) liegen Ihnen folgende Jahreswerte vor:
- Gesamte Fertigungsgemeinkosten: 450.000 €
- Davon maschinenabhängig (Strom, Wartung, etc.): 300.000 €
- Fertigungslöhne (Einzelkosten): 120.000 €
Schritt 1: Restgemeinkosten ermitteln
Wir ziehen die maschinenabhängigen Kosten von den Gesamtkosten ab:
450.000 € (Gesamt) - 300.000 € (Maschine) = 150.000 € Restgemeinkosten
Schritt 2: Zuschlagssatz berechnen
Nun setzen wir diesen Restbetrag ins Verhältnis zu den Fertigungslöhnen:
(150.000 € / 120.000 €) × 100 = 125 %
Interpretation: Für jeden Euro, den Sie an einen Mitarbeiter als Fertigungslohn zahlen, müssen Sie zusätzlich 1,25 € an Restgemeinkosten einkalkulieren, um alle Kosten zu decken. Hinzu kommt dann noch der Maschinenstundensatz für die Laufzeit der Anlage.
Interaktiver Restgemeinkosten-Rechner
Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell Ihre eigenen Werte zu ermitteln. Geben Sie einfach Ihre Daten aus dem BAB ein.
Rechner: Restgemeinkostenzuschlag
Häufige Fehler bei der Berechnung
Auch erfahrenen Controllern unterlaufen Fehler. Achten Sie besonders auf diese Punkte:
- Doppelte Verrechnung: Stellen Sie sicher, dass Kostenarten wie Energie oder Instandhaltung entweder im Maschinenstundensatz oder in den Restgemeinkosten landen, niemals in beiden.
- Falsche Bezugsbasis: Restgemeinkosten werden traditionell auf die Fertigungslöhne bezogen. In stark automatisierten Bereichen ohne viel manuellen Eingriff kann es sinnvoller sein, eine andere Bezugsgröße (z. B. Herstellkosten) zu wählen, um Verzerrungen zu vermeiden.
- Veraltete Daten: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Aufteilung zwischen maschinenabhängigen und restlichen Kosten noch der Realität entspricht, besonders nach der Anschaffung neuer Anlagen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Gehören Energiekosten zu den Restgemeinkosten?
Nein, in der Regel nicht. Energiekosten, die direkt für den Betrieb der Maschine anfallen (Stromverbrauch der Anlage), sind klassische maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten. Nur Energie für allgemeine Hallenbeleuchtung oder Heizung würde in die Restgemeinkosten fallen.
Warum reicht ein normaler Gemeinkostenzuschlag nicht aus?
Bei anlagenintensiven Betrieben dominieren die Maschinenkosten. Würde man diese pauschal auf die Löhne aufschlagen, entstünden massive Kalkulationsfehler, da die Maschinenkosten oft nicht proportional zu den Löhnen steigen (z. B. bei vollautomatischem Betrieb). Die Trennung sorgt für Kostenechtheit.
Die korrekte Berechnung der Restgemeinkosten ist ein unverzichtbarer Baustein für eine solide Preiskalkulation. Weitere Details zur Kostenstellenrechnung finden Sie auch bei der IHK oder in einschlägiger Fachliteratur.