Restgemeinkosten berechnen: Formel, Beispiel & Online-Rechner

Lernen Sie, wie Sie Restgemeinkosten berechnen und den Zuschlagssatz für die Maschinenstundensatzrechnung ermitteln. Inklusive Formel und Rechner.

In der modernen Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ist Präzision der Schlüssel zur Wettbewerbsfähigkeit. Wenn Unternehmen ihre Fertigungskosten kalkulieren, reicht ein pauschaler Zuschlagssatz oft nicht mehr aus – besonders bei stark automatisierter Produktion. Hier kommt die Maschinenstundensatzrechnung ins Spiel, und mit ihr eine entscheidende, oft missverstandene Größe: die Restgemeinkosten.

Wie trennt man maschinenabhängige Kosten sauber von den übrigen Gemeinkosten? Wie berechnet man den Restgemeinkostenzuschlagssatz korrekt? Dieser Artikel führt Sie Schritt für Schritt durch die Berechnung, bietet anschauliche Visualisierungen und stellt Ihnen einen interaktiven Rechner zur Verfügung, um Ihre eigenen Werte sofort zu überprüfen.

Aufteilung der Fertigungsgemeinkosten Diagramm zur Aufsplittung in maschinenabhängige Kosten und Restgemeinkosten. Gesamte Fertigungsgemeinkosten (FGK) Maschinenabhängige FGK • Kalk. Abschreibung • Kalk. Zinsen • Energiekosten → Geht in Maschinenstundensatz Restgemeinkosten (RGK) • Hilfslöhne / Gehälter • Raumkosten (Heizung) • Sonstige Betriebsstoffe → Geht in Restgemeinkostenzuschlag

Was sind Restgemeinkosten?

Restgemeinkosten (oft abgekürzt als RGK) sind jener Teil der Fertigungsgemeinkosten, der nicht direkt der Maschinennutzung zugeordnet werden kann. Im Rahmen der Maschinenstundensatzrechnung werden die gesamten Fertigungsgemeinkosten in zwei Blöcke aufgeteilt:

  1. Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten: Kosten, die direkt durch den Betrieb der Maschine entstehen (z. B. Strom, Instandhaltung, kalkulatorische Abschreibung der Maschine).
  2. Restgemeinkosten (Restfertigungsgemeinkosten): Alle übrigen Gemeinkosten der Fertigungsstelle, die nicht direkt von der Maschinenlaufzeit abhängen (z. B. Heizung, Hallenbeleuchtung, Gehälter der Meister, Hilfsstoffe).

Das Ziel dieser Aufteilung ist es, die Kosten verursachungsgerechter zu verteilen: Maschinenkosten werden über die Laufzeit (Stunden) verrechnet, während die Restgemeinkosten meist als prozentualer Zuschlag auf die Fertigungslöhne aufgeschlagen werden.

Restgemeinkosten berechnen: Die Formel

Die Berechnung erfolgt in zwei Schritten. Zuerst ermitteln Sie den absoluten Betrag der Restgemeinkosten, anschließend berechnen Sie den prozentualen Zuschlagssatz.

Formel zur Ermittlung des Restgemeinkosten-Betrags:

Diese Differenz bildet die Basis für die weitere Zuschlagskalkulation.

Formel zur Berechnung:

\[ \text{Restgemeinkosten} = \text{Gesamte Fertigungsgemeinkosten} - \text{Maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten} \]

Erklärung der Bestandteile:

  • Gesamte Fertigungsgemeinkosten: Alle Gemeinkosten der Kostenstelle vor der Aufspaltung.
  • Maschinenabhängige FGK: Summe aus kalk. Abschreibung, Zinsen, Energie und Instandhaltung der Maschine.

Formel zur Ermittlung des Restgemeinkostenzuschlagssatzes (RGK-Satz):

Da die Restgemeinkosten nicht direkt der Maschine zugeordnet werden, schlägt man sie meist auf die Fertigungslöhne auf.

Formel zur Berechnung:

\[ \text{RGK-Zuschlagssatz (\%)} = \frac{\text{Restgemeinkosten}}{\text{Fertigungslöhne}} \times 100 \]

Erklärung der Bestandteile:

  • Restgemeinkosten: Der im ersten Schritt ermittelte Betrag.
  • Fertigungslöhne: Die direkten Löhne der Arbeiter, die in dieser Kostenstelle anfallen (Einzelkosten).

Schritt-für-Schritt Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie leiten eine Produktionsabteilung. Aus dem Betriebsabrechnungsbogen (BAB) liegen Ihnen folgende Jahreswerte vor:

  • Gesamte Fertigungsgemeinkosten: 450.000 €
  • Davon maschinenabhängig (Strom, Wartung, etc.): 300.000 €
  • Fertigungslöhne (Einzelkosten): 120.000 €

Schritt 1: Restgemeinkosten ermitteln

Wir ziehen die maschinenabhängigen Kosten von den Gesamtkosten ab:

450.000 € (Gesamt) - 300.000 € (Maschine) = 150.000 € Restgemeinkosten

Schritt 2: Zuschlagssatz berechnen

Nun setzen wir diesen Restbetrag ins Verhältnis zu den Fertigungslöhnen:

(150.000 € / 120.000 €) × 100 = 125 %

Interpretation: Für jeden Euro, den Sie an einen Mitarbeiter als Fertigungslohn zahlen, müssen Sie zusätzlich 1,25 € an Restgemeinkosten einkalkulieren, um alle Kosten zu decken. Hinzu kommt dann noch der Maschinenstundensatz für die Laufzeit der Anlage.

Interaktiver Restgemeinkosten-Rechner

Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell Ihre eigenen Werte zu ermitteln. Geben Sie einfach Ihre Daten aus dem BAB ein.

Rechner: Restgemeinkostenzuschlag

Restgemeinkosten (Betrag): 0,00 €
Zuschlagssatz: 0,00 %

Häufige Fehler bei der Berechnung

Auch erfahrenen Controllern unterlaufen Fehler. Achten Sie besonders auf diese Punkte:

  • Doppelte Verrechnung: Stellen Sie sicher, dass Kostenarten wie Energie oder Instandhaltung entweder im Maschinenstundensatz oder in den Restgemeinkosten landen, niemals in beiden.
  • Falsche Bezugsbasis: Restgemeinkosten werden traditionell auf die Fertigungslöhne bezogen. In stark automatisierten Bereichen ohne viel manuellen Eingriff kann es sinnvoller sein, eine andere Bezugsgröße (z. B. Herstellkosten) zu wählen, um Verzerrungen zu vermeiden.
  • Veraltete Daten: Überprüfen Sie regelmäßig, ob die Aufteilung zwischen maschinenabhängigen und restlichen Kosten noch der Realität entspricht, besonders nach der Anschaffung neuer Anlagen.
Zusammenfassung: Restgemeinkosten Key Takeaways ? Definition Kosten, die nicht direkt der Maschine zuzuordnen sind. % Berechnung Gesamt-FGK minus Maschinen-FGK. Bezug: Fertigungslöhne. ! Ziel Präzise Kalkulation durch Trennung von Anlagen- & Restkosten. Wichtig für: Maschinenstundensatzrechnung & Angebotskalkulation

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gehören Energiekosten zu den Restgemeinkosten?

Nein, in der Regel nicht. Energiekosten, die direkt für den Betrieb der Maschine anfallen (Stromverbrauch der Anlage), sind klassische maschinenabhängige Fertigungsgemeinkosten. Nur Energie für allgemeine Hallenbeleuchtung oder Heizung würde in die Restgemeinkosten fallen.

Warum reicht ein normaler Gemeinkostenzuschlag nicht aus?

Bei anlagenintensiven Betrieben dominieren die Maschinenkosten. Würde man diese pauschal auf die Löhne aufschlagen, entstünden massive Kalkulationsfehler, da die Maschinenkosten oft nicht proportional zu den Löhnen steigen (z. B. bei vollautomatischem Betrieb). Die Trennung sorgt für Kostenechtheit.

Die korrekte Berechnung der Restgemeinkosten ist ein unverzichtbarer Baustein für eine solide Preiskalkulation. Weitere Details zur Kostenstellenrechnung finden Sie auch bei der IHK oder in einschlägiger Fachliteratur.

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