Der Firmenwert (auch Goodwill genannt) ist oft einer der größten Posten in der Bilanz nach einer Unternehmensübernahme. Er repräsentiert den Mehrwert eines Unternehmens, der über die Summe seiner materiellen Vermögensgegenstände hinausgeht – wie etwa den Kundenstamm, das Markenimage oder das Know-how der Mitarbeiter. Doch wie wird dieser immaterielle Wert korrekt abgeschrieben? Die Regeln unterscheiden sich signifikant zwischen Handelsrecht (HGB), Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS).
In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie den Firmenwert korrekt ermitteln, welche Nutzungsdauern gelten und wie Sie die Abschreibungssummen für Ihre Bilanzplanung berechnen.
Was ist der Firmenwert (Goodwill)?
Der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) ist ein immaterieller Vermögensgegenstand. Er entsteht, wenn ein Käufer für ein Unternehmen mehr bezahlt, als die Summe der einzelnen Vermögensgegenstände (abzüglich Schulden) wert ist. Dieser Mehrwert spiegelt zukünftige Ertragserwartungen wider.
Wichtig: Es herrscht ein striktes Aktivierungsverbot für den originären (selbst geschaffenen) Firmenwert. Nur wenn Sie ein Unternehmen kaufen und dafür bezahlen (derivativer Firmenwert), darf dieser in der Bilanz erscheinen.
Abschreibung nach Handelsrecht (HGB)
Im Handelsrecht (§ 246 Abs. 1 HGB) gilt der entgeltlich erworbene Firmenwert als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. Er muss aktiviert und planmäßig abgeschrieben werden.
Nutzungsdauer im HGB
- Regelfall: Die Abschreibung erfolgt über die voraussichtliche Nutzungsdauer.
- Ausnahme: Kann die Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden, schreibt das Gesetz (§ 253 Abs. 3 Satz 3 HGB) pauschal eine Abschreibung über 10 Jahre vor.
Zusätzlich muss bei voraussichtlich dauernder Wertminderung eine außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden.
Abschreibung nach Steuerrecht (EStG)
Das Steuerrecht ist hier starrer als das Handelsrecht. Gemäß § 7 Abs. 1 Satz 3 EStG muss der Geschäfts- oder Firmenwert zwingend über eine Dauer von 15 Jahren linear abgeschrieben werden.
Dies führt in der Praxis oft zu einer Diskrepanz zwischen Handelsbilanz (z. B. 5 oder 10 Jahre) und Steuerbilanz (15 Jahre), was die Bildung von latenten Steuern (aktive latente Steuern) zur Folge haben kann.
Unterschiede zu IFRS
Internationale Konzerne, die nach IFRS bilanzieren, dürfen den Goodwill nicht planmäßig abschreiben. Stattdessen muss jährlich ein sogenannter Impairment Test (Werthaltigkeitstest) nach IAS 36 durchgeführt werden. Nur wenn der tatsächliche Wert unter den Buchwert fällt, erfolgt eine Abschreibung.
Formel zur Berechnung
Die Berechnung des jährlichen Abschreibungsbetrags erfolgt in der Regel linear. Hier ist die mathematische Grundlage:
Interaktiver Firmenwert-Rechner
Nutzen Sie diesen Rechner, um die jährliche Belastung durch die Firmenwertabschreibung für Handels- und Steuerbilanz zu vergleichen.
Zusammenfassung der Regelungen
Die folgende Grafik fasst die wesentlichen Unterschiede zwischen den Rechnungslegungsstandards zusammen, damit Sie auf einen Blick die richtige Methode wählen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich den Firmenwert sofort abschreiben?
Nein, eine Sofortabschreibung ist weder handelsrechtlich noch steuerrechtlich zulässig. Es muss über die Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben werden. Eine Ausnahme bildet lediglich eine vollständige Wertminderung (außerplanmäßige Abschreibung), wenn der Firmenwert nicht mehr haltbar ist.
Was passiert bei einem Share Deal vs. Asset Deal?
Ein abschreibungsfähiger Firmenwert entsteht in der Regel nur beim Asset Deal (Kauf von Wirtschaftsgütern). Beim Share Deal (Kauf von Anteilen) entsteht in der Bilanz der kaufenden Gesellschaft meist eine Beteiligung, aber kein direkt abschreibungsfähiger Goodwill in der Steuerbilanz (Ausnahme: Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften).
Darf ich selbst geschaffenen Firmenwert aktivieren?
Nein. Ein originärer (selbst geschaffener) Firmenwert darf nicht aktiviert werden. Nur wenn Sie ein Unternehmen kaufen und dafür bezahlen (derivativer Firmenwert), ist eine Aktivierung erlaubt.