Die korrekte Berechnung des Abschreibungsbetrags ist für Unternehmen und Selbstständige nicht nur eine buchhalterische Pflicht, sondern ein entscheidender Hebel zur Steuerung der Steuerlast. Durch die Absetzung für Abnutzung (AfA) werden die Anschaffungskosten von Wirtschaftsgütern über deren Nutzungsdauer verteilt, was den steuerlichen Gewinn mindert. Doch welche Methode ist die richtige, und wie ermittelt man die exakte Nutzungsdauer?
In diesem Artikel erfahren Sie alles über die Berechnung der linearen und degressiven Abschreibung, erhalten Zugriff auf offizielle Tabellen und können Ihren Abschreibungsbetrag direkt mit unserem integrierten Rechner ermitteln.
Was ist der Abschreibungsbetrag?
Der Abschreibungsbetrag beziffert den Wertverlust eines Vermögensgegenstandes innerhalb eines Geschäftsjahres. Steuerrechtlich wird dies als AfA (Absetzung für Abnutzung) bezeichnet. Anstatt die vollen Kosten einer Investition (z. B. eine Maschine für 50.000 €) sofort im Kaufjahr steuerlich geltend zu machen, müssen diese Kosten auf die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Der Abschreibungsbetrag mindert Ihren steuerpflichtigen Gewinn. Eine korrekte Berechnung schützt vor Nachzahlungen bei Betriebsprüfungen und optimiert Ihre Liquidität.
Methoden zur Berechnung der Abschreibung
In Deutschland sind vor allem zwei Methoden relevant: die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung.
1. Lineare Abschreibung (Der Standard)
Bei der linearen Abschreibung wird der Anschaffungswert gleichmäßig auf die Nutzungsjahre verteilt. Der Abschreibungsbetrag bleibt jedes Jahr konstant. Dies ist die am häufigsten verwendete Methode.
2. Degressive Abschreibung
Bei der degressiven Abschreibung wird ein fester Prozentsatz vom jeweiligen Restbuchwert des Vorjahres abgeschrieben. Die Beträge sind in den ersten Jahren am höchsten und sinken dann. Diese Methode wurde zeitweise ausgesetzt, ist aber durch das Wachstumschancengesetz für bestimmte Zeiträume wieder relevant geworden, um Investitionen zu fördern.
Schritt-für-Schritt: Abschreibungsbetrag ermitteln
Schritt 1: Anschaffungskosten bestimmen
Die Basis bildet nicht nur der Kaufpreis. Zu den Anschaffungskosten zählen auch:
- Anschaffungsnebenkosten (Transport, Montage, Zoll)
- Abzüglich Preisminderungen (Skonti, Rabatte)
Schritt 2: Nutzungsdauer festlegen
Wie lange ein Wirtschaftsgut abgeschrieben werden muss, legt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) in sogenannten AfA-Tabellen fest. Diese sind für das Finanzamt bindend.
Für allgemeine Wirtschaftsgüter (AV) gelten oft folgende Richtwerte:
- PCs & Notebooks: 3 Jahre (oft auch 1 Jahr durch Sonderregelungen möglich)
- Büromöbel: 13 Jahre
- PKW: 6 Jahre
Detaillierte Listen finden Sie direkt beim Bundesfinanzministerium.
Interaktiver AfA-Rechner (Linear)
Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell den jährlichen und monatlichen Abschreibungsbetrag für die lineare Abschreibung zu ermitteln.
Sonderfall: Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Nicht immer müssen Sie über Jahre abschreiben. Für sogenannte Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) gelten Vereinfachungen:
- Bis 250 € (Netto): Sofort als Betriebsausgabe abziehbar.
- Bis 800 € (Netto): Wahlrecht zur Sofortabschreibung im Anschaffungsjahr.
- 250 € bis 1.000 € (Netto): Möglichkeit zur Bildung eines Sammelpostens (Poolabschreibung über 5 Jahre).
Häufige Fehler beim Berechnen
- Falscher Startzeitpunkt: Die Abschreibung beginnt monatsgenau ab dem Monat der Anschaffung (pro rata temporis), nicht pauschal für das ganze Jahr.
- Brutto statt Netto: Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rechnen immer mit Netto-Werten.
- Vergessene Nebenkosten: Transport und Installation erhöhen die Bemessungsgrundlage.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Kann ich die Nutzungsdauer selbst bestimmen?
Nein, grundsätzlich sind die amtlichen AfA-Tabellen des BMF bindend. Nur bei begründeter außergewöhnlicher Abnutzung (z. B. Mehrschichtbetrieb) kann davon abgewichen werden.
Was passiert, wenn ich ein Wirtschaftsgut unterjährig kaufe?
Dann wird der Abschreibungsbetrag zeitanteilig berechnet. Kaufen Sie im Juli, dürfen Sie im ersten Jahr nur 6/12 des Jahresbetrags abschreiben.