In der Welt der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) reicht der bloße Blick auf die Finanzbuchhaltung oft nicht aus, um die wahre Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens abzubilden. Hier kommen die Anderskosten ins Spiel. Sie sind ein entscheidendes Instrument, um Preiskalkulationen realistisch zu gestalten und die Substanz eines Unternehmens langfristig zu sichern.
Doch was genau unterscheidet sie von anderen Kostenarten, und warum werden sie in der internen Rechnung anders bewertet als in der Bilanz? Dieser Artikel führt Sie durch die Definition, liefert praxisnahe Beispiele wie kalkulatorische Abschreibungen und bietet Ihnen interaktive Tools zur Berechnung.
Was sind Anderskosten? (Definition)
Anderskosten sind Kosten, denen in der Finanzbuchhaltung (FiBu) zwar ein Aufwand gegenübersteht, der jedoch in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) mit einem anderen Wert angesetzt wird. Sie gehören zur Gruppe der kalkulatorischen Kosten.
Das Ziel der Anderskosten ist es, den tatsächlichen Werteverzehr betriebswirtschaftlich realistischer abzubilden, als es die oft steuerrechtlich geprägten Handelsbilanzregeln zulassen. Während die Finanzbuchhaltung an gesetzliche Vorschriften (z. B. HGB) gebunden ist, dient die KLR der internen Steuerung und Preisfindung.
Merksatz: Anderskosten sind Aufwendungen, die in der KLR zwar übernommen, aber anders bewertet werden.
Abgrenzung: Anderskosten, Zusatzkosten & Grundkosten
Um Anderskosten vollständig zu verstehen, muss man sie von den anderen Kostenkategorien abgrenzen. Entscheidend ist immer das Verhältnis zum Aufwand in der Finanzbuchhaltung.
| Kostenart | Verhältnis zur FiBu | Beispiel |
|---|---|---|
| Grundkosten | Aufwand und Kosten sind identisch. | Materialkosten, Löhne, Miete. |
| Anderskosten | Aufwand steht Kosten gegenüber, aber in anderer Höhe. | Kalkulatorische Abschreibungen, kalkulatorische Zinsen. |
| Zusatzkosten | Kosten, denen in der FiBu kein Aufwand gegenübersteht. | Kalkulatorischer Unternehmerlohn, kalkulatorische Miete. |
Für eine vertiefte wissenschaftliche Einordnung lohnt sich oft ein Blick in das Gabler Wirtschaftslexikon, das diese Begriffe präzise definiert.
Typische Beispiele für Anderskosten
Die zwei häufigsten Formen von Anderskosten in der betrieblichen Praxis sind kalkulatorische Abschreibungen und kalkulatorische Zinsen.
1. Kalkulatorische Abschreibungen
In der Finanzbuchhaltung basieren Abschreibungen auf den historischen Anschaffungskosten und sind oft durch steuerliche Tabellen (AfA) reglementiert. In der KLR hingegen möchte man sicherstellen, dass man genug Geld erwirtschaftet, um die Maschine am Ende ihrer Laufzeit tatsächlich ersetzen zu können.
Daher kalkuliert man hier oft mit dem Wiederbeschaffungswert (der aufgrund von Inflation höher sein kann) und der tatsächlichen Nutzungsdauer, nicht der steuerlichen.
2. Kalkulatorische Zinsen
Die Bank berechnet Zinsen nur für geliehenes Fremdkapital. Das ist der Aufwand in der FiBu. In der KLR möchte der Unternehmer aber auch das Eigenkapital verzinsen, das er im Unternehmen gebunden hat (Opportunitätskosten). Er hätte dieses Geld ja auch am Kapitalmarkt anlegen können.
Daher werden kalkulatorische Zinsen oft auf das gesamte betriebsnotwendige Kapital berechnet. Die Differenz zwischen den tatsächlich gezahlten Fremdkapitalzinsen und den kalkulatorischen Zinsen sind die Anderskosten.
Interaktiver Rechner: Anderskosten ermitteln
Nutzen Sie diesen Rechner, um den Unterschied zwischen bilanzieller und kalkulatorischer Abschreibung zu simulieren und die Höhe der Anderskosten zu ermitteln.
Warum sind Anderskosten wichtig?
Würde ein Unternehmen seine Preise nur auf Basis der Finanzbuchhaltung kalkulieren, könnten gravierende Fehler entstehen:
- Substanzerhaltung: Wenn nur die historischen Anschaffungskosten verdient werden, reicht das Geld bei Inflation nicht aus, um eine neue Maschine zu kaufen. Das Unternehmen würde schrumpfen.
- Vergleichbarkeit: Anderskosten glätten zufällige Schwankungen der Bilanzpolitik (z. B. Sonderabschreibungen) und machen Perioden vergleichbar.
Für detaillierte Informationen zur Kostenrechnung bietet die Bundeszentrale für politische Bildung hilfreiche Grundlagenartikel.
Häufige Fragen zu Anderskosten
Sind Anderskosten steuerlich absetzbar?
Nein. Anderskosten sind ein rein internes Instrument der Kosten- und Leistungsrechnung. In der Steuerbilanz gelten strikte Vorschriften (z. B. AfA-Tabellen), die keine kalkulatorischen Werte zulassen.
Gehören kalkulatorische Wagnisse zu den Anderskosten?
Ja, sofern das allgemeine Unternehmerwagnis bereits durch den Gewinn abgedeckt ist, aber spezifische Einzelwagnisse (z. B. Bestände, Gewährleistung) in der FiBu anders bewertet werden als in der KLR.