Stellen Sie sich vor, ein Container mit wertvollen Maschinenteilen stürzt beim Verladen im Hafen von Shanghai ins Meer – wer trägt den finanziellen Schaden? Der internationale Handel birgt nicht nur enorme Wachstumschancen, sondern auch erhebliche Haftungsrisiken. Eine präzise vertragliche Regelung ist daher das Fundament jedes grenzüberschreitenden Geschäfts. Die Incoterms® 2020 definieren exakt, an welchem Punkt der Lieferkette die Kosten und das Risiko vom Verkäufer auf den Käufer übergehen.
Was sind Incoterms?
Incoterms (International Commercial Terms) sind standardisierte internationale Lieferbedingungen, die von der globalen ICC (International Chamber of Commerce, Sitz Paris) herausgegeben werden.[1] ICC Germany e.V. fungiert dabei als das deutsche Nationalkomitee und hält das Urheberrecht an der deutschsprachigen Version. Sie regeln die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten im internationalen und nationalen Warenhandel.
Die drei wichtigsten Aspekte, die durch Incoterms geregelt werden, sind:
- Kostenübergang: Wer bezahlt den Transport, die Versicherung und die Zölle?
- Gefahrenübergang: Wer trägt das finanzielle Risiko, wenn die Ware auf dem Transportweg beschädigt wird oder verloren geht?
- Pflichten: Wer besorgt die Transportdokumente und kümmert sich um die Export- bzw. Importverzollung?
Wichtig: Incoterms ersetzen keinen Kaufvertrag. Sie regeln weder den Eigentumsübergang noch Zahlungsbedingungen oder Gerichtsstände.
Neu in 2020: Die wichtigsten Änderungen gegenüber 2010
Die ICC passt die Regeln regelmäßig an die reale Handelspraxis an. Die Version 2020 brachte folgende entscheidende Neuerungen, die Sie in Ihren Verträgen berücksichtigen müssen:
- DAT wird zu DPU: Die Klausel DAT (Delivered at Terminal) wurde in DPU (Delivered at Place Unloaded) umbenannt, um klarzustellen, dass jeder beliebige Ort (nicht nur ein Terminal) als Entladeort vereinbart werden kann.
- Versicherungsdeckung bei CIP und CIF: Während bei CIF weiterhin eine Basisdeckung (Institute Cargo Clauses C) ausreicht, verlangt CIP nun zwingend eine All-Risk-Deckung (Institute Cargo Clauses A).
- FCA und Bordkonnossemente: Bei FCA-Lieferungen für Seefracht kann nun vereinbart werden, dass der Käufer seinen Frachtführer anweist, dem Verkäufer ein Bordkonnossement (On-Board Bill of Lading) auszustellen – ein kritischer Faktor für die Akkreditivabwicklung.
Die 11 Incoterms 2020 im Überblick
Die aktuell gültige Version unterteilt sich in zwei Hauptkategorien, abhängig vom gewählten Transportmittel. Eine korrekte Anwendung ist entscheidend, wie auch die Industrie- und Handelskammer (IHK) in ihren Leitfäden für den Export betont. Die folgende Matrix bietet Ihnen einen direkten Vergleich aller 11 Klauseln.
| Klausel | Transportart | Gefahrenübergang | Kostenübergang |
|---|---|---|---|
| EXW | Multimodal | Ab Werk | Ab Werk |
| FCA | Multimodal | Übergabe an Frachtführer | Übergabe an Frachtführer |
| CPT | Multimodal | Übergabe an Frachtführer | Bestimmungsort |
| CIP | Multimodal | Übergabe an Frachtführer | Bestimmungsort |
| DAP | Multimodal | Bestimmungsort (entladebereit) | Bestimmungsort (entladebereit) |
| DPU | Multimodal | Bestimmungsort (entladen) | Bestimmungsort (entladen) |
| DDP | Multimodal | Bestimmungsort (entladebereit) | Bestimmungsort (entladebereit) |
| FAS | Seefracht | Längsseite Schiff | Längsseite Schiff |
| FOB | Seefracht | An Bord des Schiffes | An Bord des Schiffes |
| CFR | Seefracht | An Bord des Schiffes | Bestimmungshafen |
| CIF | Seefracht | An Bord des Schiffes | Bestimmungshafen |
1. Klauseln für alle Transportarten (Multimodal)
Diese Klauseln können für LKW, Bahn, Flugzeug oder Kombinationen daraus verwendet werden:
- EXW (Ex Works / Ab Werk): Der Verkäufer stellt die Ware auf seinem Gelände zur Verfügung. Der Käufer trägt alle Kosten und Risiken ab diesem Punkt. Praxisfall: Typisch für Inlandsgeschäfte oder wenn der Käufer die komplette Logistikkette über eigene Spediteure steuert.
- FCA (Free Carrier / Frei Frachtführer): Der Verkäufer übergibt die Ware an den vom Käufer benannten Frachtführer. Praxisfall: Der Standard für Containerfracht und Luftfracht, da das Risiko bereits bei Übergabe an den ersten Frachtführer (z.B. am Terminal) übergeht.
- CPT (Carriage Paid To / Frachtfrei bis): Der Verkäufer zahlt den Transport bis zum Bestimmungsort, das Risiko geht jedoch schon bei Übergabe an den ersten Frachtführer auf den Käufer über. Praxisfall: Häufig bei RoRo-Verkehren oder Luftfracht, wenn der Verkäufer den Hauptlauf organisiert, aber das Transportrisiko nicht tragen will.
- CIP (Carriage and Insurance Paid To / Frachtfrei versichert bis): Wie CPT, aber der Verkäufer muss zusätzlich eine Transportversicherung abschließen. Praxisfall: Wie CPT, jedoch zwingend mit einer All-Risk-Transportversicherung (Klausel A) durch den Verkäufer.
- DAP (Delivered At Place / Geliefert benannter Ort): Der Verkäufer liefert die Ware an den Bestimmungsort, entladebereit. Importzoll zahlt der Käufer. Praxisfall: Beliebt im EU-Binnenmarkt, wo keine Zollgrenzen existieren und der Verkäufer die Lieferung bis vor die Tür des Kunden steuert.
- DPU (Delivered at Place Unloaded / Geliefert benannter Ort entladen): Der Verkäufer trägt Kosten und Gefahr bis zur Entladung am Bestimmungsort. Praxisfall: Ideal für Projektgeschäfte, bei denen der Verkäufer auch die fachgerechte Entladung (z.B. von schweren Maschinen) am Zielort verantwortet.
- DDP (Delivered Duty Paid / Geliefert verzollt): Maximale Verpflichtung für den Verkäufer. Er trägt alle Kosten, Risiken und erledigt die Importverzollung. Praxisfall: Oft bei E-Commerce-Lieferungen oder Ersatzteilversand gefordert, birgt aber für den Verkäufer das Risiko komplexer ausländischer Steuer- und Zollpflichten.
2. Klauseln für den See- und Binnenschiffstransport
Diese Klauseln sollten nur verwendet werden, wenn der Haupttransport über Wasser stattfindet (Schüttgut, klassische Seefracht):
- FAS (Free Alongside Ship / Frei Längsseite Schiff): Risiko und Kosten gehen über, sobald die Ware längsseite des Schiffs im Verladehafen platziert ist. Praxisfall: Klassisch für Schüttgut oder übergroße Anlagen, die nicht in Container passen und direkt ans Schiff geliefert werden.
- FOB (Free On Board / Frei an Bord): Risiko und Kosten gehen über, sobald die Ware an Bord des Schiffes ist. Praxisfall: Der traditionelle Standard für konventionelle Seefracht (Breakbulk), jedoch fälschlicherweise oft für Container genutzt (hier wäre FCA korrekt).
- CFR (Cost and Freight / Kosten und Fracht): Verkäufer zahlt den Transport zum Bestimmungshafen. Risiko geht aber schon an Bord im Abgangshafen über. Praxisfall: Der Verkäufer hat günstige Seefrachtraten und bucht das Schiff, das Risiko für den Seeweg trägt jedoch der Käufer.
- CIF (Cost, Insurance and Freight / Kosten, Versicherung und Fracht): Wie CFR, aber der Verkäufer muss eine Basis-Transportversicherung abschließen. Praxisfall: Wie CFR, erfordert aber vom Verkäufer eine Basis-Transportversicherung (Klausel C) für den Seeweg.
Zollwertberechnung nach Incoterms
Die Wahl der Klausel hat direkte Auswirkungen auf die Berechnung des Zollwerts bei der Einfuhr in die EU. Der Zollwert basiert in der Regel auf dem Transaktionswert, muss aber um bestimmte Kosten (z.B. Transportkosten bis zur EU-Außengrenze) bereinigt werden. Ein klassisches Beispiel ist die Berechnung auf Basis von CIF.
Interaktiver Incoterm-Finder
Nutzen Sie unseren Rechner, um schnell herauszufinden, wo bei allen 11 Klauseln der Kosten- und Gefahrenübergang stattfindet.
Kosten- & Gefahrenübergang-Rechner
Gefahrenübergang (Risiko): Ab Werk / Lager des Verkäufers
Kostenübergang: Ab Werk / Lager des Verkäufers
Transportversicherung: Keine Verpflichtung (Käufer trägt Risiko)
Importverzollung: Käufer
Häufige Fehler bei der Anwendung
- FOB für Luftfracht nutzen: FOB ist strikt für Seefracht gedacht. Für Luftfracht oder Containerverkehr sollte FCA verwendet werden.
- Fehlende Ortsangabe: Ein Incoterm ist nur gültig mit einem exakt benannten Ort (z.B. "FCA, Musterstraße 1, 12345 Berlin, Germany, Incoterms® 2020").
- DDP bei unbekannten Importregeln: Bei DDP muss der Verkäufer die Importverzollung im Zielland übernehmen. Das ist oft unmöglich, wenn der Verkäufer dort keine Steuernummer oder Niederlassung hat. Besser: DAP.
Als erfahrener Controller weiß ich: Die falsche Klausel kann im Schadensfall nicht nur die gesamte Marge eines Projekts vernichten, sondern auch die Liquidität massiv belasten. Analysieren Sie Ihre Lieferketten präzise und schulen Sie Ihren Vertrieb darin, nicht nur Preise, sondern auch die passenden Lieferbedingungen strategisch zu verhandeln.
Quellen & Referenzen
[1] Incoterms® 2020 – iccgermany.de