Transfer Pricing bestimmen: Methoden, Fremdvergleich & Dokumentation 2025

Erfahren Sie, wie Sie Verrechnungspreise korrekt bestimmen. Alle OECD-Methoden, Fremdvergleichsgrundsatz, Dokumentationspflichten & aktuelle BMF-Richtlinien 2024 im Überblick.

Transfer Pricing: Der Prozess zur Verrechnungspreisbestimmung Von der Transaktionsanalyse bis zur Dokumentation 1 Transaktions- analyse Identifikation der konzerninternen Geschäftsvorfälle 2 Funktions- & Risikoanalyse Bewertung von Funktionen, Risiken und Vermögenswerten 3 Methodenwahl Auswahl der geeigneten TP- Methode (OECD) 4 Fremdvergleich Vergleich mit unabhängigen Transaktionen 5 Preisfestlegung Bestimmung des fremdüblichen Verrechnungspreises 6 Dokumentation Erstellung von Master File & Local File 7 Monitoring Laufende Prüfung und jährliche Aktualisierung

Die korrekte Bestimmung von Transfer Pricing (Verrechnungspreisen) ist für international tätige Unternehmen eine der zentralen steuerlichen Herausforderungen. Verrechnungspreise regeln den Leistungsaustausch zwischen verbundenen Konzerngesellschaften und haben erheblichen Einfluss auf die Gewinnverteilung und Besteuerung. Dieser umfassende Leitfaden zeigt Ihnen alle relevanten Methoden, den Fremdvergleichsgrundsatz und die aktuellen Dokumentationspflichten nach den BMF-Verwaltungsgrundsätzen 2024.

Was ist Transfer Pricing? Definition und Bedeutung

Transfer Pricing, auf Deutsch Verrechnungspreise, bezeichnet die Preise, die bei Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns angesetzt werden. Diese konzerninternen Preise bestimmen maßgeblich, wie Gewinne zwischen verschiedenen Ländern und Steuerhoheiten aufgeteilt werden.

💡 Definition:

Verrechnungspreise ermöglichen die Abrechnung des Leistungsaustausches zwischen verflochtenen Gesellschaften oder Geschäftssparten und bewerten den Austausch innerbetrieblicher Leistungen zwischen einzelnen Kostenstellen.

Da jeder konzerninterne Transfer für den Lieferanten einen Ertrag und für den Bezieher einen Aufwand generiert, handelt es sich um erfolgswirksame Vorgänge, die auch die Gewinnermittlung und somit Besteuerung beeinflussen. Bei weltweit aufgestellten Konzernen kann der Leistungstransfer über Staatsgrenzen hinweg steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Der Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's Length Principle)

Das zentrale Prinzip bei der Bestimmung von Verrechnungspreisen ist der Fremdvergleichsgrundsatz, international bekannt als Arm's Length Principle. Dieser Grundsatz aus dem internationalen Steuerrecht besagt, dass bei grenzüberschreitenden Transaktionen zwischen einander nahestehenden Personen oder Unternehmen Verrechnungspreise so festgesetzt werden müssen, wie dies bei einer vergleichbaren Transaktion unter voneinander unabhängigen Dritten auf einem externen Markt der Fall wäre.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

In Deutschland ist der Fremdvergleichsgrundsatz in § 1 Abs. 1 Außensteuergesetz (AStG) verankert: Werden Einkünfte eines Steuerpflichtigen aus einer Geschäftsbeziehung zum Ausland mit einer ihm nahestehenden Person dadurch gemindert, dass er seiner Einkünfteermittlung andere Bedingungen zugrunde legt, als sie voneinander unabhängige Dritte vereinbart hätten, sind seine Einkünfte entsprechend anzupassen.

Der Fremdvergleichsgrundsatz findet auch in Doppelbesteuerungsabkommen Anwendung, insbesondere im OECD-Musterabkommen (Art. 9), welches vielen Ländern als Basis für den Abschluss ihrer Doppelbesteuerungsabkommen dient.

Anwendungsbereiche des Fremdvergleichs

  • Warenverkäufe: Preisbestimmung bei konzerninternem Warenhandel anhand vergleichbarer Marktpreise
  • Dienstleistungen: Ermittlung angemessener Vergütungen für Management-, IT- oder Beratungsleistungen
  • Lizenzgebühren: Festlegung fremdüblicher Lizenzraten für Patente, Marken oder Urheberrechte
  • Finanzierungen: Bestimmung marktüblicher Zinssätze für konzerninterne Darlehen

Die 5 OECD-Methoden zur Verrechnungspreisbestimmung

Die OECD-Verrechnungspreisleitlinien definieren fünf anerkannte Methoden zur Bestimmung fremdüblicher Verrechnungspreise. In Deutschland sind alle fünf Transferpreis-Methoden steuerlich zulässig und werden in den Verwaltungsgrundsätzen Verrechnungspreise 2024 des BMF konkretisiert.

Die 5 OECD-Verrechnungspreismethoden Geschäftsvorfallbezogene Standardmethoden 1. Preisvergleichsmethode (CUP) Comparable Uncontrolled Price Method Direkter Vergleich des konzerninternen Preises mit Preisen vergleichbarer Transaktionen zwischen unabhängigen Dritten. 2. Wiederverkaufspreismethode (RPM) Resale Price Method Ableitung des Verrechnungspreises vom Wiederverkaufspreis an unabhängige Dritte abzüglich einer angemessenen Marge. 3. Kostenaufschlagsmethode (C+) Cost Plus Method Ermittlung des Verrechnungspreises durch Aufschlag eines angemessenen Gewinns auf die Selbstkosten des Lieferanten. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnmethoden 4. Nettomargenmethode (TNMM) Transactional Net Margin Method Vergleich der Nettogewinnmarge aus konzerninternen Transaktionen mit Margen vergleichbarer unabhängiger Unternehmen. 5. Gewinnaufteilungsmethode (PSM) Profit Split Method Aufteilung des gemeinsamen Gewinns anhand eines Aufteilungsschlüssels zwischen den nahestehenden Unternehmen. ⚠️ Best Method Rule: Es gilt die am besten geeignete Methode für den jeweiligen Fall anzuwenden. Methodenwahl nach OECD-Richtlinien • Standardmethoden haben grundsätzlich Vorrang vor Gewinnmethoden • Die Preisvergleichsmethode (CUP) ist die direkteste und zuverlässigste Methode • Entscheidend: Verfügbarkeit vergleichbarer Daten und Transaktionsart • Bandbreiteneinengung auf Interquartilsbandbreite gemäß EU-Richtlinienentwurf • Werte außerhalb der Bandbreite werden auf den Median angepasst

1. Preisvergleichsmethode (Comparable Uncontrolled Price – CUP)

Die Preisvergleichsmethode ist die direkteste Methode zur Verrechnungspreisbestimmung. Sie vergleicht den Preis einer konzerninternen Transaktion mit dem Preis einer vergleichbaren Transaktion zwischen unabhängigen Dritten. Diese Methode gilt als die zuverlässigste, wenn vergleichbare Transaktionen identifiziert werden können.

2. Wiederverkaufspreismethode (Resale Price Method – RPM)

Bei der Wiederverkaufspreismethode wird der Verrechnungspreis vom Wiederverkaufspreis an unabhängige Dritte abgeleitet. Von diesem Preis wird eine angemessene Bruttomarge abgezogen, die der Vertriebsgesellschaft für ihre Funktionen und Risiken zusteht.

3. Kostenaufschlagsmethode (Cost Plus Method)

Die Kostenaufschlagsmethode ermittelt den Verrechnungspreis durch Aufschlag eines angemessenen Gewinnaufschlags auf die Selbstkosten des leistenden Unternehmens. Diese Methode eignet sich besonders für Dienstleistungen und Auftragsfertigung.

4. Transaktionsbezogene Nettomargenmethode (TNMM)

Die Nettomargenmethode vergleicht die Nettogewinnmarge, die ein Unternehmen aus einer konzerninternen Transaktion erzielt, mit den Nettogewinnmargen vergleichbarer unabhängiger Unternehmen. Diese Methode ist in der Praxis weit verbreitet.

5. Gewinnaufteilungsmethode (Profit Split Method)

Bei der Gewinnaufteilungsmethode wird der gemeinsame Gewinn aus einer Transaktion anhand eines wirtschaftlich begründeten Aufteilungsschlüssels zwischen den beteiligten Konzerngesellschaften aufgeteilt. Diese Methode eignet sich besonders bei hochintegrierten Geschäftsbeziehungen.

Verrechnungspreisdokumentation: Master File, Local File & CbCR

Die Dokumentation von Verrechnungspreisen ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben und wurde durch die DAC-7-Richtlinie ab 2025 deutlich verschärft. Die Dokumentationspflichten sind in § 90 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) sowie der Gewinnabgrenzungsaufzeichnungs-Verordnung (GAufzV) geregelt.

Dreistufiger Dokumentationsansatz nach BEPS

Der OECD BEPS-Aktionspunkt 13 hat einen dreistufigen Ansatz für die Verrechnungspreisdokumentation etabliert:

Dokumentation Inhalt Schwellenwert
Master File Stammdokumentation über weltweite Geschäftstätigkeit und Verrechnungspreissystematik Umsatz ≥ 100 Mio. EUR
Local File Landesspezifische Dokumentation der konzerninternen Transaktionen Lieferungen > 6 Mio. EUR oder Dienstleistungen > 600.000 EUR
Country-by-Country Report Länderbezogene Berichterstattung mit Kennzahlen je Land Konzernumsatz ≥ 750 Mio. EUR

Verschärfte Dokumentationspflichten ab 2025

Mit dem Jahressteuergesetz 2024 wurden die Dokumentationspflichten erheblich verschärft:

  • Verkürzte Vorlagefrist: Die Frist zur Vorlage wurde von 60 auf 30 Tage reduziert
  • Jederzeitige Anforderung: Das Finanzamt kann die Dokumentation jederzeit anfordern – nicht nur bei Betriebsprüfungen
  • Automatische Vorlagepflicht: Bei Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung müssen Master File und Local File innerhalb von 30 Tagen unaufgefordert vorgelegt werden
  • Sanktionen: Bei Nichtvorlage drohen Strafzuschläge bis zu 1 Million EUR sowie die Umkehr der Beweislast

⚠️ Wichtig für Unternehmen:

Ab 2025 muss jederzeit mit der Vorlagepflicht innerhalb von 30 Tagen gerechnet werden. Eine zeitnahe und laufende Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation ist daher dringend anzuraten.

Inhalt einer Verrechnungspreisdokumentation

Eine vollständige Verrechnungspreisdokumentation muss folgende Elemente enthalten:

  1. Allgemeine Informationen: Organisationsaufbau, Beteiligungsverhältnisse, Marktanalyse
  2. Beschreibung der Geschäftsbeziehungen: Art und Umfang der konzerninternen Transaktionen
  3. Funktions- und Risikoanalyse: Bewertung der ausgeübten Funktionen, eingesetzten Vermögenswerte und übernommenen Risiken
  4. Methodenwahl: Begründung der gewählten Verrechnungspreismethode
  5. Verrechnungspreisanalyse: Nachweis der Fremdüblichkeit anhand von Vergleichsdaten
  6. Dokumentation außergewöhnlicher Geschäftsvorfälle: z.B. Umstrukturierungen, Funktionsverlagerungen

BMF-Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024

Das BMF-Schreiben vom 12. Dezember 2024 enthält die aktuellen Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise 2024 mit Regelungen für die Anwendung des internationalen Fremdvergleichsgrundsatzes unter Bezug auf die OECD-Verrechnungspreisleitlinien. Es enthält zudem die Verwaltungsgrundsätze zu Funktionsverlagerungen.

Wesentliche Neuerungen

  • Amount B (Pillar One): Die OECD hat am 19. Februar 2024 den finalen Bericht zu Amount B veröffentlicht, der Vereinfachungsmaßnahmen für bestimmte Vertriebsaktivitäten enthält
  • Simplified and Streamlined Approach: Für Baseline-Vertriebsaktivitäten kann ab 2025 optional ein vereinfachter Ansatz angewendet werden
  • Finanzierungsbeziehungen: Konkretisierung der Anforderungen an die Fremdüblichkeit konzerninterner Finanzierungen nach § 1 Abs. 3d AStG
  • Cash-Pooling: Bei kurzfristigen Kapitalüberlassungen aus Cash-Pooling kann die Schuldentragfähigkeit grundsätzlich angenommen werden

Praktische Schritte zur Verrechnungspreisbestimmung

Schritt 1: Transaktionsidentifikation

Identifizieren Sie alle konzerninternen Transaktionen mit ausländischen verbundenen Unternehmen:

  • Warenlieferungen und Materialverkäufe
  • Dienstleistungen (Management, IT, Buchhaltung, etc.)
  • Lizenzgebühren für IP-Rechte
  • Konzerninterne Finanzierungen und Darlehen
  • Kostenumlagen und Umstrukturierungen

Schritt 2: Funktions- und Risikoanalyse

Analysieren Sie für jede Transaktion die wirtschaftlich bedeutsamen Aktivitäten, eingesetzten Vermögenswerte und übernommenen Risiken. Diese Analyse bildet die Grundlage für die Methodenwahl und Vergleichbarkeitsanalyse.

Schritt 3: Vergleichbarkeitsanalyse

Suchen Sie nach vergleichbaren Transaktionen oder Unternehmen, um die Fremdüblichkeit Ihrer Verrechnungspreise nachzuweisen. Nutzen Sie hierfür anerkannte Datenbanken wie Amadeus, Orbis oder TP Catalyst.

Schritt 4: Preisfestlegung und Dokumentation

Legen Sie den Verrechnungspreis innerhalb der ermittelten Bandbreite fest und dokumentieren Sie den gesamten Prozess zeitnah und vollständig.

Formel zur Berechnung nach der Kostenaufschlagsmethode:

Die Kostenaufschlagsmethode ermittelt den Verrechnungspreis durch Addition eines angemessenen Gewinnaufschlags auf die Selbstkosten.

Formel zur Berechnung:

\[ VP = K \times (1 + m) \]

Erklärung der Bestandteile:

  • VP: Verrechnungspreis
  • K: Selbstkosten (Vollkosten oder Grenzkosten)
  • m: Gewinnaufschlag (Mark-up) in Prozent

Der Gewinnaufschlag sollte dem entsprechen, was unabhängige Dritte für vergleichbare Leistungen vereinbaren würden.

Risiken bei fehlerhafter Verrechnungspreisgestaltung

Eine nicht fremdübliche Verrechnungspreisgestaltung kann erhebliche steuerliche und wirtschaftliche Konsequenzen haben:

  • Gewinnkorrekturen: Die Finanzverwaltung kann Einkünfte nach oben korrigieren
  • Doppelbesteuerung: Ohne Gegenberichtigung im anderen Staat droht wirtschaftliche Doppelbesteuerung
  • Strafzuschläge: Bei fehlender oder unverwertbarer Dokumentation bis zu 1 Million EUR
  • Beweislastumkehr: Die Finanzverwaltung kann höhere Einkünfte schätzen
  • Verzögerungsgeld: Bei verspäteter Vorlage bis zu 11.250 EUR pro Monat

FAQ: Häufige Fragen zum Transfer Pricing

Wann muss ein Unternehmen Verrechnungspreise dokumentieren?

Eine formelle Dokumentation (Local File) ist erforderlich, wenn die konzerninternen Lieferungen 6 Mio. EUR oder sonstige Leistungen 600.000 EUR pro Jahr überschreiten. Ein Master File ist ab einem Umsatz von 100 Mio. EUR zu erstellen.

Welche Verrechnungspreismethode ist die beste?

Es gibt keine universell beste Methode. Die Wahl hängt von der Art der Transaktion, den verfügbaren Vergleichsdaten und den ausgeübten Funktionen ab. Die Preisvergleichsmethode gilt als die zuverlässigste, wenn vergleichbare Transaktionen vorliegen.

Was passiert bei einer Betriebsprüfung?

Ab 2025 muss die Verrechnungspreisdokumentation innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Prüfungsanordnung unaufgefordert vorgelegt werden. Bei Nichtvorlage drohen Strafzuschläge und die Umkehr der Beweislast.

Können Verrechnungspreise im Voraus mit dem Finanzamt abgestimmt werden?

Ja, durch sogenannte Advance Pricing Agreements (APA) können Unternehmen Verrechnungspreise vorab mit der Finanzverwaltung abstimmen und so Rechtssicherheit erlangen.

Transfer Pricing bestimmen – Die wichtigsten Punkte Zusammenfassung für die Praxis 1 Fremdvergleich • Arm's Length Principle • § 1 AStG beachten • OECD-Richtlinien • Vergleichbare Preise • Marktübliche Konditionen 2 5 OECD-Methoden • Preisvergleich (CUP) • Wiederverkauf (RPM) • Kostenaufschlag (C+) • Nettomarge (TNMM) • Gewinnaufteilung (PSM) 3 Dokumentation • Master File (≥100 Mio.) • Local File (≥6 Mio.) • CbCR (≥750 Mio.) • 30 Tage Vorlagefrist • Jährliche Aktualisierung 4 Aktuelle Entwicklungen 2024/2025 • BMF-Verwaltungsgrundsätze VP 2024 (12.12.2024) • OECD Amount B für Vertriebsaktivitäten • Verschärfte Dokumentationspflichten ab 01.01.2025 • EU-Richtlinienentwurf zur Harmonisierung • Neue Regelungen für Finanzierungsbeziehungen ! Risiken bei Verstößen • Gewinnkorrekturen durch Finanzverwaltung • Strafzuschläge bis 1 Mio. EUR • Internationale Doppelbesteuerung • Beweislastumkehr bei Schätzung • Verzögerungsgeld bis 11.250 EUR/Monat

Fazit: Transfer Pricing professionell umsetzen

Die korrekte Bestimmung von Verrechnungspreisen ist für international tätige Unternehmen unverzichtbar. Der Fremdvergleichsgrundsatz bildet dabei das zentrale Prinzip, das durch die fünf OECD-Methoden operationalisiert wird. Mit den verschärften Dokumentationspflichten ab 2025 und den neuen BMF-Verwaltungsgrundsätzen 2024 steigen die Anforderungen an Unternehmen weiter.

Unsere Empfehlungen:

  • Implementieren Sie ein systematisches Transfer-Pricing-Management
  • Erstellen Sie Verrechnungspreisdokumentationen zeitnah und laufend
  • Prüfen Sie regelmäßig die Fremdüblichkeit Ihrer konzerninternen Transaktionen
  • Nutzen Sie bei komplexen Sachverhalten Advance Pricing Agreements
  • Bleiben Sie über aktuelle Entwicklungen bei OECD und BMF informiert

Für weiterführende Informationen zu den OECD-Verrechnungspreisleitlinien empfehlen wir die offizielle OECD Transfer Pricing Seite sowie die aktuellen BMF-Schreiben des Bundesfinanzministeriums.

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