Das Smartphone ist für Selbstständige, Freiberufler und viele Arbeitnehmer das wichtigste Arbeitsgerät. Doch beim Kauf teurer Modelle wie dem neuesten iPhone oder Samsung Galaxy stellt sich schnell die Frage: Kann ich das Handy sofort von der Steuer absetzen oder muss ich es über mehrere Jahre abschreiben? Die Antwort hängt von den Anschaffungskosten und der sogenannten AfA (Absetzung für Abnutzung) ab. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles über die aktuellen Grenzen für 2025, die Nutzungsdauer und wie Sie den beruflichen Nutzungsanteil korrekt nachweisen.
Was bedeutet AfA für Smartphones?
Die Abkürzung AfA steht für „Absetzung für Abnutzung“. Im deutschen Steuerrecht bedeutet dies, dass teure Anschaffungen, die länger als ein Jahr genutzt werden, nicht sofort in voller Höhe als Betriebsausgabe geltend gemacht werden dürfen. Stattdessen müssen die Kosten über die voraussichtliche Nutzungsdauer verteilt werden.
Für Smartphones gilt laut der offiziellen AfA-Tabelle des Bundesfinanzministeriums grundsätzlich eine Nutzungsdauer von 5 Jahren . Das bedeutet: Kostet Ihr Handy mehr als die GWG-Grenze (dazu gleich mehr), können Sie pro Jahr nur 20 % des Kaufpreises steuerlich geltend machen.
Achtung: Gilt die „Digitale AfA“ (1 Jahr) auch für Handys?
Seit 2021 gibt es eine neue Regelung für „Computerhardware und Software“, die eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr erlaubt. Viele Steuerzahler nehmen an, dies gelte auch für Smartphones. Das ist jedoch oft ein Irrtum. Das BMF-Schreiben listet explizit Desktop-PC, Notebooks, Tablets und Dockingstations auf – Smartphones fehlen in dieser Liste. Die meisten Finanzämter bestehen daher bei reinen Smartphones weiterhin auf 5 Jahre oder die GWG-Regelung.
Die GWG-Grenze 2025: Sofortabschreibung möglich?
Die wichtigste Weiche für die steuerliche Behandlung Ihres Smartphones ist der Kaufpreis. Hier kommt die Regelung für Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) ins Spiel.
- Grenze: 800 Euro netto (ohne Umsatzsteuer).
- Brutto-Grenze (bei 19% MwSt): 952 Euro.
Liegt der Kaufpreis Ihres Smartphones unter dieser Grenze, können Sie die Kosten im Jahr der Anschaffung vollständig absetzen (Sofortabschreibung). Liegt der Preis darüber , müssen Sie das Gerät über 5 Jahre abschreiben.
Unterschied für Unternehmer und Arbeitnehmer
- Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer: Für Sie gilt der Netto-Preis . Kostet das Handy 900 € brutto (ca. 756 € netto), ist es ein GWG und sofort absetzbar.
- Arbeitnehmer & Kleinunternehmer: Da Sie die Vorsteuer nicht ziehen können, gilt für Sie der Brutto-Preis als Maßstab für die 952-Euro-Grenze (Stand 2025).
Berechnung der Abschreibung (Formel)
Muss das Smartphone über 5 Jahre abgeschrieben werden, erfolgt die Berechnung linear und monatsgenau (pro rata temporis). Das bedeutet, im Jahr der Anschaffung können Sie nur die Monate ab dem Kaufdatum geltend machen.
Interaktiver AfA-Rechner für Smartphones
Nutzen Sie diesen Rechner, um schnell zu ermitteln, ob Ihr Handy ein GWG ist und wie hoch der absetzbare Betrag im ersten Jahr ausfällt.
Berufliche vs. Private Nutzung: Die 90/10-Regel
Das Finanzamt weiß, dass Smartphones fast immer auch privat genutzt werden. Daher müssen Sie den Anteil der beruflichen Nutzung glaubhaft machen.
- Unter 10 % beruflich: Keine Absetzung möglich. Das Gerät gilt als Privatvermögen.
- 10 % bis 90 % beruflich: Sie können den beruflichen Anteil absetzen. Ohne Nachweis (z.B. Verbindungsnachweis oder Logbuch) akzeptieren Finanzämter oft pauschal 50 % , wenn die berufliche Notwendigkeit plausibel ist.
- Über 90 % beruflich: Das Gerät kann voll abgesetzt werden (z.B. wenn ein zweites reines Privathandy vorhanden ist).
Tipp: Dokumentieren Sie Ihre Nutzung über drei Monate (z.B. Aufzeichnung der geschäftlichen Telefonate und App-Nutzung), um einen höheren Anteil als 50 % durchzusetzen.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich mein iPhone 15 Pro Max sofort absetzen?
Da der Preis des iPhone 15 Pro Max meist deutlich über 952 € (Brutto) bzw. 800 € (Netto) liegt, ist eine Sofortabschreibung als GWG in der Regel nicht möglich. Sie müssen es über 5 Jahre abschreiben, es sei denn, Sie können glaubhaft machen, dass es sich primär um einen „Taschencomputer“ handelt (riskant, da Finanzämter dies oft ablehnen).
Was ist mit dem Handyvertrag?
Die laufenden Kosten (Grundgebühr, Verbindungsentgelte) sind unabhängig von der AfA sofort als Betriebsausgaben abziehbar. Auch hier gilt der berufliche Nutzungsanteil. Arbeitnehmer können oft pauschal 20 % der Rechnung (max. 20 € pro Monat) ohne Einzelnachweis ansetzen.
Brauche ich ein separates Geschäftshandy?
Nein, das ist steuerlich nicht zwingend erforderlich, aber es erleichtert den Nachweis der 100%igen beruflichen Nutzung enorm und vermeidet Diskussionen über den Privatanteil.
Hinweis: Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar. Gesetze können sich ändern. Konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte bitte Ihren Steuerberater. Weitere offizielle Informationen finden Sie in den AfA-Tabellen des BMF .