Die geometrisch-degressive Abschreibung ist ein leistungsstarkes Instrument im Steuerrecht, das Unternehmen ermöglicht, Investitionskosten in den ersten Jahren der Nutzung stärker steuerlich geltend zu machen als in späteren Jahren. Nachdem sie zeitweise ausgesetzt war, rückte sie durch das Wachstumschancengesetz wieder in den Fokus. In diesem Artikel erfahren Sie, wie die Rechtslage für 2026 aussieht, wie die Methode funktioniert und wie Sie den optimalen Wechsel zur linearen Abschreibung berechnen.
Was ist die geometrisch-degressive Abschreibung?
Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung (oft einfach „degressive AfA“ genannt) wird der Abschreibungsbetrag nicht von den ursprünglichen Anschaffungskosten berechnet, sondern immer vom Restbuchwert des Vorjahres. Da dieser Restbuchwert jedes Jahr sinkt, verringern sich auch die jährlichen Abschreibungsbeträge im Zeitverlauf.
Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, führt die degressive Methode zu hohen Betriebsausgaben in der Anfangsphase der Investition. Dies spiegelt oft den tatsächlichen Wertverlust technischer Güter (wie Fahrzeuge oder Maschinen) realistischer wider.
Hinweis zur Abgrenzung: Eine andere Variante ist die arithmetisch-degressive Abschreibung, bei der die Beträge um feste Differenzen sinken. Diese spielt im aktuellen Steuerrecht jedoch eine untergeordnete Rolle.
Aktuelle Rechtslage 2026: Was gilt jetzt?
Die Anwendung der degressiven Abschreibung ist stark reglementiert und hängt vom Anschaffungszeitraum ab. Für das Jahr 2026 ist Folgendes zu beachten:
- Bewegliche Wirtschaftsgüter (Maschinen, Fuhrpark): Durch das Wachstumschancengesetz wurde die degressive AfA temporär wiedereingeführt. Sie gilt für Anschaffungen im Zeitraum vom 01. April 2024 bis 31. Dezember 2024. Für Wirtschaftsgüter, die 2026 angeschafft werden, gilt grundsätzlich wieder die lineare Abschreibung, sofern der Gesetzgeber keine Verlängerung beschließt (Stand Januar 2026).
- Wohngebäude: Für den Wohnungsneubau ist die degressive AfA auch 2026 hochrelevant. Für Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 01. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 können 5 % degressiv abgeschrieben werden.
Die Konditionen für den Zeitraum 2024 (bewegliche Güter):
- Der Abschreibungssatz darf maximal das Zweifache des linearen Satzes betragen.
- Der Höchstsatz ist auf 20 % begrenzt.
- Es besteht ein Wahlrecht: Sie können sich auch für die lineare Abschreibung entscheiden.
Formel und Berechnung
Die Berechnung basiert auf einem festen Prozentsatz, der auf den jeweiligen Buchwert angewendet wird. Mathematisch lässt sich dies wie folgt ausdrücken:
Interaktiver Abschreibungsrechner
Nutzen Sie diesen Rechner, um den Verlauf Ihrer Abschreibung zu simulieren. Der Rechner ermittelt automatisch, wann der Wechsel zur linearen Abschreibung (gemäß § 7 Abs. 2 EStG) vorteilhaft ist.
Beispielrechnung: Der optimale Wechsel
Das Ziel der degressiven Abschreibung ist es, das Abschreibungsvolumen so schnell wie möglich geltend zu machen. Da der degressive Betrag jedoch jährlich sinkt, wird er irgendwann kleiner als der Betrag, den man bei einer linearen Verteilung des Restwerts ansetzen würde. Genau an diesem Punkt lohnt sich der Wechsel.
Beispiel:
- Anschaffung: Maschine für 50.000 €
- Nutzungsdauer: 10 Jahre
- Degressiver Satz: 20 %
In den ersten Jahren schreiben Sie 20 % vom Restwert ab (Jahr 1: 10.000 €, Jahr 2: 8.000 € usw.). Würden Sie dies bis zum Ende fortführen, bliebe am Ende der 10 Jahre ein Restwert stehen. Daher prüft man jährlich: Ist der Restbuchwert geteilt durch die Restlaufzeit höher als die degressive Rate? Wenn ja, wechselt man zur linearen Methode.
Vor- und Nachteile im Überblick
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?
Sie lohnt sich besonders, wenn Sie im Jahr der Anschaffung und den direkten Folgejahren hohe Gewinne erwarten. Durch die hohen Abschreibungsbeträge senken Sie den steuerpflichtigen Gewinn und verbessern Ihre Liquidität durch Steuerstundung.
Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Güter?
Ja, sofern diese beweglich sind und im begünstigten Zeitraum (April bis Dezember 2024) angeschafft wurden. Die Abschreibung erfolgt dann über die Restnutzungsdauer.
Kann ich für Immobilien degressiv abschreiben?
Ja, für Wohngebäude wurde eine degressive Abschreibung in Höhe von 5 % eingeführt (§ 7 Abs. 5a EStG). Diese gilt für Bauprojekte mit Baubeginn zwischen Oktober 2023 und September 2029 und ist damit auch 2026 voll anwendbar.
Bitte beachten Sie: Steuergesetze ändern sich häufig. Konsultieren Sie für verbindliche Auskünfte stets einen Steuerberater oder prüfen Sie die aktuellen Veröffentlichungen des Bundesfinanzministeriums.