Degressive Abschreibung: Formel & Rechner

Erfahren Sie alles über die geometrisch-degressive Abschreibung 2026: aktuelle Rechtslage mit 30 % / 3× linear, Formel, vollständige Beispielrechnung und Rechner für den optimalen Wechsel zur linearen AfA.

Die geometrisch-degressive Abschreibung ist im Jahr 2026 weit mehr als nur eine steuerliche Rechenmethode – sie ist ein aktives Instrument zur Liquiditätssteuerung. Gerade in Phasen hoher Investitionen hilft sie Ihnen, die Abschreibungsbeträge in die ersten Nutzungsjahre zu verlagern und damit steuerliche Entlastung genau dann zu erzielen, wenn Kapital besonders knapp ist. Wichtig ist allerdings die aktuelle Rechtslage: Für bewegliche Wirtschaftsgüter wurde die degressive AfA für Anschaffungen und Herstellungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 wieder geöffnet – mit bis zu 30 % bzw. dem Dreifachen des linearen Satzes.[1][2]

Vergleich: Lineare vs. Degressive Abschreibung Ein Diagramm, das den Verlauf des Buchwerts bei linearer und degressiver Abschreibung gegenüberstellt. Nutzungsdauer (Jahre) Buchwert (€) Lineare Abschreibung Degressive Abschreibung Vorteil: Höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren senken die Steuerlast und schonen die Liquidität.

Was ist die geometrisch-degressive Abschreibung?

Bei der geometrisch-degressiven Abschreibung wird der jährliche Abschreibungsbetrag nicht von den ursprünglichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten berechnet, sondern immer vom Restbuchwert des Vorjahres. Dadurch sind die Abschreibungen zu Beginn hoch und sinken mit jedem weiteren Jahr.

Im Gegensatz zur linearen Abschreibung, bei der die Kosten gleichmäßig über die Nutzungsdauer verteilt werden, bildet die degressive Methode den Werteverzehr vieler Wirtschaftsgüter häufig realistischer ab – insbesondere bei Maschinen, Fahrzeugen, IT-Hardware oder anderen Assets, die in den ersten Jahren überproportional an Wert verlieren.

Hinweis zur Abgrenzung: Eine andere Variante ist die arithmetisch-degressive Abschreibung, bei der die Beträge um feste Differenzen sinken. Steuerpraktisch steht heute jedoch vor allem die geometrisch-degressive AfA im Fokus.

Aktuelle Rechtslage 2026: Was gilt jetzt?

Die entscheidende Frage lautet: Für welche Wirtschaftsgüter und Zeiträume dürfen Sie 2026 überhaupt degressiv abschreiben? Genau hier lag zuletzt häufig Verwirrung vor. Stand 2026 gilt für die Praxis:

  • Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens: Für Anschaffungen oder Herstellungen im Zeitraum vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 ist die degressive AfA wieder zulässig. Der Abschreibungssatz beträgt höchstens 30 % des jeweiligen Restbuchwerts und höchstens das Dreifache des linearen Abschreibungssatzes.[1][2]
  • Früheres Zeitfenster 2024: Für Anschaffungen vom 01.04.2024 bis 31.12.2024 galt noch die frühere Begrenzung von maximal 20 % bzw. dem Zweifachen des linearen Satzes. Diese Obergrenze ist für Neuanschaffungen im Jahr 2026 daher nicht mehr maßgeblich.[1]
  • Wahlrecht: Auch wenn die degressive AfA zulässig ist, müssen Sie sie nicht anwenden. Sie können sich alternativ weiterhin für die lineare Abschreibung entscheiden.[1]
  • Wechsel zur linearen AfA: Der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung ist zulässig. Wichtig für die juristisch saubere Einordnung: § 7 Abs. 2 EStG regelt die degressive AfA selbst, der Wechsel zur linearen AfA ist in § 7 Abs. 3 EStG geregelt.[2]
  • Wohngebäude: Für bestimmte Wohngebäude bleibt die degressive Abschreibung ebenfalls relevant. Für Bauprojekte mit Baubeginn zwischen dem 01.10.2023 und dem 30.09.2029 kann eine degressive AfA von 5 % in Betracht kommen.[2]

Damit ist die Aussage, für 2026 gelte bei neuen beweglichen Wirtschaftsgütern wieder ausschließlich die lineare AfA, überholt. Aktuelle Fachbeiträge zur Rechtslage 2026 ordnen dies ebenso ein.[1][3]

Formel und Berechnung

Die geometrisch-degressive Abschreibung folgt einem einfachen Prinzip: Der Prozentsatz bleibt konstant, die Bemessungsgrundlage – also der Restbuchwert – sinkt von Jahr zu Jahr.

Formel für den jährlichen Abschreibungsbetrag:

AfAt = BWt-1 × (p / 100)

Erklärung der Bestandteile:

  • AfAt: Abschreibungsbetrag im Jahr t
  • BWt-1: Restbuchwert des Vorjahres (im ersten Jahr die Anschaffungskosten)
  • p: Degressiver Abschreibungssatz in Prozent

Für den optimalen Wechsel zur linearen AfA benötigen Sie zusätzlich die lineare Rest-AfA:

Lineare Rest-AfAt = BWt-1 / Restnutzungsdauer

Praxisregel: Wechseln Sie zur linearen Methode, sobald die lineare Rest-AfA höher ist als der degressive Abschreibungsbetrag. Genau dann holen Sie nicht nur die steuerlich maximale Entlastung aus dem Wirtschaftsgut heraus, sondern schließen die Nutzungsdauer auch sauber bis auf 0 € Restbuchwert ab. Der gesetzlich zulässige Übergang ist – wie oben beschrieben – in § 7 Abs. 3 EStG verankert.[2]

Interaktiver Abschreibungsrechner

Nutzen Sie diesen Rechner, um Ihren Abschreibungsplan sofort zu simulieren. Das Tool ermittelt automatisch den optimalen Wechselzeitpunkt zur linearen AfA gemäß § 7 Abs. 3 EStG und blendet zugleich den jeweils zulässigen Höchstsatz für den ausgewählten Anschaffungszeitraum ein.[1][2]

AfA-Rechner (Degressiv mit Wechsel zur Linearen)

Für Anschaffungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 gilt bei beweglichen Wirtschaftsgütern max. 30 % bzw. 3× linear.[1]

Beispielrechnung: Der optimale Wechsel

Wie sieht das in der Praxis aus? Nehmen wir ein klassisches Beispiel aus dem Anlagevermögen. Sie erwerben eine Maschine für 50.000 €, die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt 10 Jahre und Sie wenden einen degressiven Satz von 20 % an.

  • Anschaffung: 50.000 €
  • Nutzungsdauer: 10 Jahre
  • Degressiver Satz: 20 %
  • Lineare AfA bei Start: 5.000 € pro Jahr

Entscheidend ist nun nicht nur der degressive Verlauf, sondern auch der jährliche Vergleich mit der linearen Rest-AfA. Erst dadurch erkennen Sie den wirklich optimalen Wechselzeitpunkt.

Jahr Buchwert Anfang Degressive AfA (20 %) Lineare Rest-AfA Tatsächlich angewendet Buchwert Ende
150.000,00 €10.000,00 €5.000,00 €10.000,00 € (degressiv)40.000,00 €
240.000,00 €8.000,00 €4.444,44 €8.000,00 € (degressiv)32.000,00 €
332.000,00 €6.400,00 €4.000,00 €6.400,00 € (degressiv)25.600,00 €
425.600,00 €5.120,00 €3.657,14 €5.120,00 € (degressiv)20.480,00 €
520.480,00 €4.096,00 €3.413,33 €4.096,00 € (degressiv)16.384,00 €
616.384,00 €3.276,80 €3.276,80 €3.276,80 € (degressiv oder linear gleichwertig)13.107,20 €
713.107,20 €2.621,44 €3.276,80 €3.276,80 € (Wechsel linear)9.830,40 €
89.830,40 €1.966,08 €3.276,80 €3.276,80 € (linear)6.553,60 €
96.553,60 €1.310,72 €3.276,80 €3.276,80 € (linear)3.276,80 €
103.276,80 €655,36 €3.276,80 €3.276,80 € (linear)0,00 €

Ergebnis: Der wirtschaftlich sinnvolle Wechsel erfolgt in Jahr 7. Im Jahr 6 sind degressive und lineare Rest-AfA noch identisch. Ab Jahr 7 ist die lineare Abschreibung auf den Restbuchwert höher – und genau dort beginnt der steuerlich optimale Übergang.

Buchungssätze, Handels- und Steuerbilanz

Gerade für Buchhaltung und Controlling ist die degressive AfA nicht nur eine Formel, sondern auch eine Frage der sauberen Abbildung in Finanzbuchhaltung, Anlagenbuchhaltung und Reporting.

Typische Buchungssätze

1. Anschaffung der Maschine (vereinfacht):
Technische Anlagen und Maschinen 50.000 € an Bank 50.000 €

2. Abschreibung im 1. Jahr bei 20 % degressiv:
Abschreibungen auf Sachanlagen 10.000 € an Technische Anlagen und Maschinen 10.000 €

3. Abschreibung im 7. Jahr nach dem Wechsel zur linearen AfA:
Abschreibungen auf Sachanlagen 3.276,80 € an Technische Anlagen und Maschinen 3.276,80 €

Hinweis: Die konkrete Kontierung hängt selbstverständlich von Ihrem Kontenrahmen (z. B. SKR03/SKR04) und Ihrer Anlagenbuchhaltung ab.

Wie unterscheiden sich Handels- und Steuerbilanz?

  • Steuerbilanz: Hier dürfen Sie die degressive AfA nur anwenden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen des EStG erfüllt sind.[2]
  • Handelsbilanz: Handelsrechtlich ist maßgeblich, wie sich der tatsächliche Werteverzehr des Wirtschaftsguts darstellt. Deshalb wird in der Praxis handelsrechtlich häufig linear, steuerlich aber degressiv abgeschrieben.
  • Praxisfolge: Wenn Handels- und Steuerbilanz unterschiedliche Abschreibungsverläufe aufweisen, entstehen temporäre Differenzen. Diese sind im Rahmen der latenten Steuern zu prüfen.
  • Controlling-Tipp: Führen Sie nicht nur den steuerlichen AfA-Spiegel, sondern auch eine saubere handelsrechtliche Nebenrechnung. Genau das erhöht Transparenz, Planbarkeit und Aussagekraft Ihres Reportings.

Vor- und Nachteile im Überblick

Zusammenfassung: Vor- und Nachteile Geometrisch-degressive Abschreibung Vorteile ✔ Liquiditätsschonung ✔ Steuerstundungseffekt ✔ Realistische Abbildung des Wertverlusts ✔ Gewinnminderung in starken Jahren Nachteile ✘ Geringere Abschreibung in späteren Jahren ✘ Komplexere Berechnung ✘ Nur zeitlich begrenzt ✘ Steuerlast steigt später Ideal für Unternehmen mit hohen Anfangsgewinnen und Investitionsbedarf.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Gilt die degressive AfA auch 2026?

Ja. Für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist sie für Anschaffungen und Herstellungen vom 01.07.2025 bis 31.12.2027 wieder zulässig – mit bis zu 30 % bzw. dem 3-fachen des linearen Satzes.[1][2]

Wann lohnt sich die degressive Abschreibung?

Sie lohnt sich besonders, wenn Sie in den ersten Jahren nach der Investition hohe Gewinne erwarten oder Ihre Liquidität schonen möchten. Die Methode verschiebt Abschreibungsvolumen nach vorn und erzeugt damit einen Steuerstundungseffekt.

Gilt die degressive AfA auch für gebrauchte Güter?

Ja, grundsätzlich auch für gebrauchte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und die Anschaffung im begünstigten Zeitraum erfolgt.[1]

Kann ich für Immobilien degressiv abschreiben?

Für bestimmte Wohngebäude ja. Hier gelten jedoch eigene Vorschriften, insbesondere die 5-%-Regelung für begünstigte Neubauvorhaben.[2]

Bitte beachten Sie: Steuergesetze ändern sich regelmäßig. Dieser Leitfaden ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für verbindliche Einzelfallfragen sollten Sie Ihren Steuerberater oder die amtlichen Veröffentlichungen prüfen.

Quellen & Referenzen

  1. [1] Aktuelle Einordnung der degressiven AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter: 01.07.2025–31.12.2027, max. 30 % bzw. 3× linear — sevdesk.de
  2. [2] § 7 EStG: degressive AfA in Abs. 2, Wechsel zur linearen AfA in Abs. 3 — gesetze-im-internet.de
  3. [3] Fachliche Einordnung der Rechtslage 2026 zur degressiven Abschreibung — steuerberaterscout.de

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