Landwirtschaftlichen Betrieb anmelden: Anleitung 2026

Schritt-für-Schritt zum eigenen Hof: Wo anmelden? Finanzamt, Berufsgenossenschaft & Kammer. Alles zu Kosten, Rechtsformen & Steuern 2026.

Der Traum vom eigenen Hof, der Selbstversorgung oder dem Anbau von Spezialkulturen beginnt oft romantisch – und endet vorerst am Schreibtisch. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden möchte, steht vor einem Dschungel aus Zuständigkeiten. Anders als bei einem klassischen Gewerbe führt der Weg meist nicht zuerst zum Gewerbeamt, sondern direkt zum Finanzamt und zur Berufsgenossenschaft. Diese Anleitung führt Sie sicher durch den bürokratischen Prozess für das Jahr 2026 und klärt die wichtigste Frage: Sind Sie Landwirt oder Gewerbetreibender?

Anmeldeprozess Landwirtschaft Ein Flussdiagramm, das die Schritte der Anmeldung zeigt: Finanzamt, Berufsgenossenschaft, Kammer. SCHRITT 1 Finanzamt Fragebogen zur steuerlichen Erfassung SCHRITT 2 Berufsgenossenschaft SVLFG Anmeldung (Pflichtversicherung) SCHRITT 3 Landwirtschaftskammer Pflichtmitgliedschaft & Betriebsnummer

Was gilt eigentlich als Landwirtschaft?

Bevor Sie Formulare ausfüllen, müssen Sie klären, ob Ihr Vorhaben rechtlich überhaupt als Landwirtschaft gilt. Der Gesetzgeber spricht hier von der Urproduktion. Dazu gehören:

  • Ackerbau und Pflanzenzucht
  • Tierzucht und Tierhaltung (sofern eigene Futtergrundlage vorhanden)
  • Weinbau, Gartenbau und Forstwirtschaft
  • Imkerei und Binnenfischerei

Wichtig: Sobald Sie Produkte zukaufen, um sie teurer weiterzuverkaufen (Handel) oder landwirtschaftliche Erzeugnisse stark verarbeiten (z. B. eine Bäckerei am Hof betreiben), rutschen Sie schnell in den gewerblichen Bereich. Dies hat weitreichende steuerliche Folgen.

Schritt 1: Der Gang zum Finanzamt

Die Anmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim zuständigen Finanzamt. Sie müssen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Dies können Sie mittlerweile bequem online über das ELSTER-Portal erledigen.

Hier beantragen Sie Ihre Steuernummer. Sie müssen sich zudem entscheiden, ob Sie die Regelbesteuerung wählen oder die für Landwirte oft günstige Pauschalierung nach § 24 UStG nutzen möchten (sofern die Grenzen nicht überschritten werden).

Schritt 2: Die Berufsgenossenschaft (SVLFG)

Die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist gesetzlich vorgeschrieben – selbst für kleine Nebenerwerbsbetriebe oder größere Hobbyhaltungen. Zuständig ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie sichert Sie und Ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle ab. Melden Sie Ihren Betrieb dort binnen einer Woche nach Start an.

Schritt 3: Landwirtschaftskammer und Betriebsnummer

In den meisten Bundesländern besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer. Dort erhalten Sie auch Ihre Betriebsnummer (BNR), die Sie zwingend benötigen, um beispielsweise Fördergelder (Agrarsubventionen im Rahmen der GAP-Förderperiode bis 2027) zu beantragen oder Vieh zu melden (HI-Tier Datenbank).

Interaktiver Check: Landwirtschaft oder Gewerbe?

Viele Gründer sind unsicher, ob ihr Vorhaben noch als Landwirtschaft (Urproduktion) oder schon als Gewerbe zählt. Nutzen Sie diesen Rechner für eine erste Einschätzung.

Status-Check: Urproduktion oder Gewerbe?

Ergebnis

Steuern: Pauschalierung vs. Regelbesteuerung

Ein wesentlicher Vorteil für viele kleinere Landwirte ist die Umsatzsteuerpauschalierung. Hierbei müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen diese aber (pauschal) auf Ihren Rechnungen ausweisen und behalten. Dies dient als Ausgleich dafür, dass Sie im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen dürfen.

Berechnung des potenziellen Vorteils:

Ob sich die Pauschalierung lohnt, hängt davon ab, ob die pauschal vereinnahmte Steuer höher ist als die Vorsteuer, die Sie bei der Regelbesteuerung erstattet bekämen.

\[ \text{Vorteil} = (\text{Umsatz} \times \text{Pauschalsteuersatz}) - \text{Tatsächliche Vorsteuer} \]

Erklärung der Bestandteile:

  • Umsatz: Ihre Einnahmen aus landwirtschaftlichen Verkäufen.
  • Pauschalsteuersatz: Der gesetzlich festgelegte Satz (z. B. 8,4 % im Jahr 2025/2026, Werte ändern sich jährlich, bitte aktuell beim BMEL prüfen).
  • Tatsächliche Vorsteuer: Die Mehrwertsteuer, die Sie auf Maschinen, Dünger oder Gebäude gezahlt haben.

Hinweis: Planen Sie große Investitionen (z. B. Stallbau), ist die Regelbesteuerung oft günstiger, da Sie sich die hohe Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen können.

Zusammenfassung: Die 4 Säulen der Anmeldung

Die Anmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebs ruht auf vier Hauptsäulen. Vergessen Sie eine davon, drohen Bußgelder oder der Verlust von Versicherungsschutz.

Zusammenfassung der Anmeldestellen Checkliste Anmeldung 1 Finanzamt Steuernummer & USt-ID 2 SVLFG Unfallversicherung 3 Landwirtschaftskammer Betriebsnummer (BNR) ! Veterinäramt Nur bei Tierhaltung nötig Tipp: Reihenfolge beachten Erst Finanzamt & SVLFG, dann Förderanträge bei der Kammer stellen.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab wann muss ich ein landwirtschaftliches Gewerbe anmelden?

Ein Gewerbe ist nur nötig, wenn Sie die Urproduktion verlassen. Das ist der Fall, wenn Sie überwiegend zugekaufte Produkte verkaufen, einen Hofladen mit Handelswaren betreiben oder Dienstleistungen (z. B. Winterdienst) für Dritte in großem Umfang anbieten.

Was kostet die Anmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebs?

Die Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft ist in der Regel kostenlos. Kosten entstehen durch Pflichtbeiträge zur Kammer und zur Berufsgenossenschaft, die sich nach der Flächengröße und Art des Betriebs richten.

Brauche ich eine Ausbildung, um Landwirt zu werden?

Nein, in Deutschland herrscht Gewerbefreiheit (bzw. Berufsfreiheit). Sie dürfen einen Hof ohne Meisterbrief gründen. Allerdings ist Sachkunde für Fördergelder (Junglandwirteförderung) und bei der Tierhaltung (Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz) oft vorgeschrieben.

Weiterführende Informationen

Nutzen Sie unsere weiteren Ratgeber, um Ihren Start in die Landwirtschaft optimal vorzubereiten. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zur Finanzierung in der Landwirtschaft.

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