Der Traum vom eigenen Hof, der Selbstversorgung oder dem Anbau von Spezialkulturen beginnt oft romantisch – und endet vorerst am Schreibtisch. Wer einen landwirtschaftlichen Betrieb anmelden möchte, steht vor einem Dschungel aus Zuständigkeiten. Anders als bei einem klassischen Gewerbe führt der Weg meist nicht zuerst zum Gewerbeamt, sondern direkt zum Finanzamt und zur Berufsgenossenschaft. Diese Anleitung führt Sie sicher durch den bürokratischen Prozess für das Jahr 2026 und klärt die wichtigste Frage: Sind Sie Landwirt oder Gewerbetreibender?
Was gilt eigentlich als Landwirtschaft?
Bevor Sie Formulare ausfüllen, müssen Sie klären, ob Ihr Vorhaben rechtlich überhaupt als Landwirtschaft gilt. Der Gesetzgeber spricht hier von der Urproduktion. Dazu gehören:
- Ackerbau und Pflanzenzucht
- Tierzucht und Tierhaltung (sofern eigene Futtergrundlage vorhanden)
- Weinbau, Gartenbau und Forstwirtschaft
- Imkerei und Binnenfischerei
Wichtig: Sobald Sie Produkte zukaufen, um sie teurer weiterzuverkaufen (Handel) oder landwirtschaftliche Erzeugnisse stark verarbeiten (z. B. eine Bäckerei am Hof betreiben), rutschen Sie schnell in den gewerblichen Bereich. Dies hat weitreichende steuerliche Folgen.
Schritt 1: Der Gang zum Finanzamt
Die Anmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebs erfolgt nicht beim Gewerbeamt, sondern direkt beim zuständigen Finanzamt. Sie müssen den „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung“ ausfüllen. Dies können Sie mittlerweile bequem online über das ELSTER-Portal erledigen.
Hier beantragen Sie Ihre Steuernummer. Sie müssen sich zudem entscheiden, ob Sie die Regelbesteuerung wählen oder die für Landwirte oft günstige Pauschalierung nach § 24 UStG nutzen möchten (sofern die Grenzen nicht überschritten werden).
Schritt 2: Die Berufsgenossenschaft (SVLFG)
Die Mitgliedschaft in der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft ist gesetzlich vorgeschrieben – selbst für kleine Nebenerwerbsbetriebe oder größere Hobbyhaltungen. Zuständig ist die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG). Sie sichert Sie und Ihre Mitarbeiter gegen Arbeitsunfälle ab. Melden Sie Ihren Betrieb dort binnen einer Woche nach Start an.
Schritt 3: Landwirtschaftskammer und Betriebsnummer
In den meisten Bundesländern besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Landwirtschaftskammer. Dort erhalten Sie auch Ihre Betriebsnummer (BNR), die Sie zwingend benötigen, um beispielsweise Fördergelder (Agrarsubventionen im Rahmen der GAP-Förderperiode bis 2027) zu beantragen oder Vieh zu melden (HI-Tier Datenbank).
Interaktiver Check: Landwirtschaft oder Gewerbe?
Viele Gründer sind unsicher, ob ihr Vorhaben noch als Landwirtschaft (Urproduktion) oder schon als Gewerbe zählt. Nutzen Sie diesen Rechner für eine erste Einschätzung.
Steuern: Pauschalierung vs. Regelbesteuerung
Ein wesentlicher Vorteil für viele kleinere Landwirte ist die Umsatzsteuerpauschalierung. Hierbei müssen Sie keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen, dürfen diese aber (pauschal) auf Ihren Rechnungen ausweisen und behalten. Dies dient als Ausgleich dafür, dass Sie im Gegenzug keine Vorsteuer aus Eingangsrechnungen ziehen dürfen.
Zusammenfassung: Die 4 Säulen der Anmeldung
Die Anmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebs ruht auf vier Hauptsäulen. Vergessen Sie eine davon, drohen Bußgelder oder der Verlust von Versicherungsschutz.
Häufige Fragen (FAQ)
Ab wann muss ich ein landwirtschaftliches Gewerbe anmelden?
Ein Gewerbe ist nur nötig, wenn Sie die Urproduktion verlassen. Das ist der Fall, wenn Sie überwiegend zugekaufte Produkte verkaufen, einen Hofladen mit Handelswaren betreiben oder Dienstleistungen (z. B. Winterdienst) für Dritte in großem Umfang anbieten.
Was kostet die Anmeldung eines landwirtschaftlichen Betriebs?
Die Anmeldung beim Finanzamt und der Berufsgenossenschaft ist in der Regel kostenlos. Kosten entstehen durch Pflichtbeiträge zur Kammer und zur Berufsgenossenschaft, die sich nach der Flächengröße und Art des Betriebs richten.
Brauche ich eine Ausbildung, um Landwirt zu werden?
Nein, in Deutschland herrscht Gewerbefreiheit (bzw. Berufsfreiheit). Sie dürfen einen Hof ohne Meisterbrief gründen. Allerdings ist Sachkunde für Fördergelder (Junglandwirteförderung) und bei der Tierhaltung (Sachkundenachweis nach Tierschutzgesetz) oft vorgeschrieben.
Weiterführende Informationen
Nutzen Sie unsere weiteren Ratgeber, um Ihren Start in die Landwirtschaft optimal vorzubereiten. Lesen Sie hierzu unseren Artikel zur Finanzierung in der Landwirtschaft.