Der Gang zum Briefkasten wird zum Schreckmoment: Ein offizielles Schreiben vom Betreibungsamt liegt darin – ein Zahlungsbefehl. Für viele Empfänger in der Schweiz ist dies eine stressige Situation, die sofort Fragen aufwirft. Ist die Forderung überhaupt berechtigt? Was passiert, wenn ich nicht sofort zahle? Wie kann ich mich gegen ungerechtfertigte Forderungen wehren?
In diesem umfassenden Ratgeber erfahren Sie genau, was ein Zahlungsbefehl nach schweizerischem Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz (SchKG) bedeutet. Wir führen Sie durch die strikten Fristen, zeigen Ihnen, wie Sie mittels Rechtsvorschlag eine Betreibung stoppen, und bieten Ihnen nützliche Tools zur Berechnung von Kosten und Zinsen.
Was ist ein Zahlungsbefehl?
Der Zahlungsbefehl ist die offizielle Aufforderung des Betreibungsamtes an den Schuldner, eine offene Forderung zu begleichen. Er markiert den formellen Beginn des schweizerischen Betreibungsverfahrens.
Ihre 3 Optionen nach Erhalt des Zahlungsbefehls
Sobald der Postbote oder Zustellbeamte Ihnen den Zahlungsbefehl übergeben hat, beginnen die gesetzlichen Fristen zu laufen. Sie haben nun exakt drei Möglichkeiten, zu reagieren:
1. Die Forderung bezahlen
Ist die Forderung berechtigt (z.B. eine vergessene Rechnung), sollten Sie den Betrag inklusive Zinsen und Betreibungskosten innerhalb von 20 Tagen begleichen. Damit ist die Betreibung erledigt und es folgen keine weiteren rechtlichen Schritte.
2. Rechtsvorschlag erheben (Bestreiten)
Wenn Sie die Forderung für ungerechtfertigt halten (ganz oder teilweise), müssen Sie Rechtsvorschlag erheben. Dies ist der wichtigste Mechanismus zum Selbstschutz im SchKG.
- Frist: 10 Tage ab Zustellung.
- Vorgehen: Sie können dem Zustellbeamten direkt mündlich mitteilen: „Ich erhebe Rechtsvorschlag“ oder dies schriftlich auf dem Zahlungsbefehl vermerken und unterschreiben.
- Begründung: Sie müssen keine Begründung angeben.
- Wirkung: Die Betreibung wird vorläufig gestoppt. Der Gläubiger muss nun Beweise (z.B. einen Vertrag oder ein Urteil) vorlegen, um die Betreibung fortzusetzen (Rechtsöffnung).
3. Ignorieren (Nicht empfohlen)
Reagieren Sie weder mit Zahlung noch mit Rechtsvorschlag, wird der Zahlungsbefehl rechtskräftig. Der Gläubiger kann dann nach Ablauf von 20 Tagen (frühestens) das Fortsetzungsbegehren stellen. Dies führt in der Regel zur Pfändung (Lohnpfändung oder Sachpfändung) durch das Betreibungsamt.
Wichtige Fristen im Überblick
Die Einhaltung der Fristen ist essenziell. Verpassen Sie diese, verlieren Sie wichtige Rechte und die Betreibung kann ihren Lauf nehmen.
Was kostet ein Zahlungsbefehl?
Die Kosten für den Zahlungsbefehl werden vom Betreibungsamt festgelegt und hängen von der Höhe der Forderung ab. Diese Kosten muss der Gläubiger vorschiessen, sie werden aber letztlich auf die Schuld aufgeschlagen und müssen vom Schuldner getragen werden, sofern die Betreibung rechtens ist.
Verzugszinsen berechnen
Zusätzlich zur Hauptforderung und den Betreibungskosten müssen Sie oft Verzugszinsen zahlen. Wenn vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, gilt in der Schweiz gemäss Obligationenrecht (OR) ein Verzugszins von 5%.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich trotz Rechtsvorschlag betrieben werden?
Der Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung vorläufig. Der Gläubiger muss dann den Rechtsweg beschreiten (Rechtsöffnung). Wenn er keine Beweise hat, endet das Verfahren meist hier. Der Eintrag im Betreibungsregister bleibt jedoch bestehen, bis er gelöscht wird.
Wie lösche ich den Eintrag im Betreibungsregister?
Ein ungerechtfertigter Zahlungsbefehl bleibt 5 Jahre im Register sichtbar. Sie können den Gläubiger bitten, die Betreibung zurückzuziehen, oder nach 3 Monaten ein Gesuch um Nichtbekanntgabe an das Betreibungsamt stellen, wenn der Gläubiger keine weiteren Schritte unternommen hat.
Für detaillierte rechtliche Informationen empfehlen wir die Konsultation der offiziellen Seiten der Schweizer Behörden, wie zum Beispiel ch.ch oder den Gesetzestext im SchKG auf Fedlex.