Diese 5 Kosten solltest du unbedingt in deinen Deckungsbeiträgen berücksichtigen

Viele der Stückkosten, die ihr für eure Deckungsbeitragskalkulation heranzieht, sind allgemein bekannt. Dazu zählen für Online-Händler klassischerweise Positionen wie Produktions- und Verpackungskosten, Transportkosten, Zölle, Nebenkosten der Verzollung oder Kosten für die Qualitätsinspektion. Daneben gibt es aber noch weitere Stückkosten, die ihr unbedingt beachten solltet, wenn ihr eure Margen und eure ROIs kalkuliert. Welche das sind, zeige ich euch in diesem Beitrag.

Dabei sind Stückkosten zu unterscheiden, die in den Einkaufspreis, den ihr in Sellerboard hinterlegt, mit eingerechnet werden sollten und Stückkosten, die aufgrund der Funktionsweise von Sellerboard nicht teil eures Einkaufspreises im klassischen Sinne sein sollten, weil es sonst ggf. zu einer doppelten Berücksichtigung der Kosten kommt.


Die vollständige Umlegung aller Stückkosten in euren Deckungsbeiträgen erlaubt euch insgesamt eine sehr fortschrittliche Produktsteuerung, sodass ihr zu jedem Zeitpunkt wisst, wie hoch eure tatsächliche Marge und eure Rendite auf das Produkt ist. Werden einige Kosten nicht berücksichtigt oder nur im Fixkostenblock abgezogen, kann es passieren, dass vermeintlich profitable Produkte euch in Wahrheit Verluste einbringen, ohne dass ihr das überhaupt merkt. Aus diesem Grund ist eine vollständige und genaue Deckungsbeitragsrechnung für jeden Online-Händler ein absolutes Muss für fundierte unternehmerische Entscheidungen.



Die Kosten des Zwischenlagers

Neben den klassischen Kosten für den Warentransport und die Verzollung kommen in der Regel auch noch Kosten in eurem Ziellager auf euch zu. Dazu zählen unmittelbar nach Ankunft der Ware beispielsweise Kosten für die Warenannahme. Je nach Bestell- und Einsendezyklus muss euer Produkt außerdem auch die Stücklagerkosten der Zwischenlagerung tragen. Diese hängen vom durchschnittlichen Verbleib eurer Ware im Zwischenlager und der Lagergebühren-Struktur eures Logistikers ab und können auf ein einzelnes Produkt heruntergebrochen werden. Zuletzt gibt es häufig eine Gebühr für die erneute Bereitstellung eurer Kartons für den Weiterversand an Amazon, in der oft auch die Gebühren der Kartonetikettierung enthalten sind. Diese Kosten des Zwischenlagers solltet ihr unbedingt in eure Deckungsbeitragsrechnung mit aufnehmen, falls ihr das noch nicht gemacht habt. Die Zwischenlager-Stückkosten können (und sollten) auch problemlos mit in den Einkaufspreis einfließen, den ihr in Sellerboard eintragt.


Entsorgungs- und Lizenzierungs-Gebühren

Weitere Stückkosten, die von vielen Händlern nicht in den Deckungsbeiträgen berücksichtigt werden sind Gebühren für die Entsorgung eurer Produkte, Produktbestandteile oder sonstiger Produkt- oder Verpackungslizenzierungen. Diese Kosten sind in der Regel überwiegend abhängig vom Output, also euren Verkäufen und sollten daher auch durch die Produkte selbst erwirtschaftet werden. Beispielsweise lassen sich die Kosten für die Lizenzierung eurer Verpackungen beim dualen System oder die Lizenzierung eurer Transportverpackungen auf ein einzelnes Produkt umlegen. Abhängig von euren Exportkartons, eurer Kartonbestückung, den Produktverpackungsbestandteilen und der Gebührenstruktur eures Anbieters können so die genauen Stück-Verpackungs- und -lizenzierungskosten berechnet werden. Habt ihr beispielsweise Produkte im Elektrobereich oder enthalten eure Produkte Batterien, können weitere Lizenz- und Entsorgungspflichten auf euch zukommen, die auch dem einzelnen Produkt zugerechnet werden können. 

Manchmal gibt es in diesen Kosten Mengenrabatte oder fixe Kosten, die unabhängig vom Absatz sind. Hier kann es sinnvoll sein, dass ihr mit einem Forecast arbeitet, um die exakten Stückkosten zu berechnen. Vollständig fixe Kosten können dann beispielsweise auch entweder anhand des Forecasts auf die Produkte verteilt werden, oder nur die Fixkostenkomponente wird in eure Fixkosten aufgenommen.

Die Entsorgungs- und Lizenzierungskosten sind ebenfalls teil eures Sellerboard-Einkaufspreises und sollten dort mit erfasst werden.



Die Inboundkosten

Die Kosten für euer Inbound, also die Versandkosten, die ihr für den Transport eurer Kartons an das Amazon Lager bezahlt, können und sollten ebenfalls auf eure Einheiten verteilt werden. Die Gebühren bezahlt ihr hier üblicherweise direkt im Seller Central beim Erstellen des Anlieferplans. Hier hängt es etwas davon ab, welchen Transportdienstleister ihr für die Anlieferung verwendet, und ob ihr eure Pakete als Einzelkartons, Palettenlieferung oder LKW-Teillieferung versendet. Letztendlich sollte sich eine Gebühr ergeben, die abhängig von der Karton- oder Palettenanzahl ist, oder sich am Gewicht oder den Maßen eurer Gesamtsendung orientiert. Abhängig davon könnt ihr dann wieder ausrechnen, welchen Anteil an den Gesamtkosten eine Einheit trägt und diese Kosten mit in eure DB-Rechnung aufnehmen. Bei den Inboundgebühren solltet ihr nur aufpassen, dass ihr diese nicht mit in euren EK einbezieht, den ihr in Sellerboard hinterlegt. Weil der Anlieferplan im Seller Central erstellt wird und auch die Abrechnung der Inboundgebühren über das Seller Central erfolgt, zieht Sellerboard euch die Kosten dafür über die Schnittstelle als gesamten Kostenblock schon mit ab. Wenn ihr euren Einkaufspreis für Sellerboard hier also erhöhen würdet, wären die Kosten doppelt berücksichtigt und euer Ergebnis wäre falsch. Der Abzug der Inboundkosten durch Sellerboard passiert hier in dem Moment, in dem Amazon euch die Kosten für die Sendung berechnet. Das führt dazu, dass die Inboundkosten in der Regel nicht fair auf die verkauften Einheiten verteilt werden, sondern die Kosten für den gesamten Anlieferplan in die Periode gebucht werden, in der der Kostenabzug bei Amazon passiert, selbst dann, wenn ihr nicht die gesamte Anliefermenge auch in dieser Periode verkauft habt. Darum kommt es in den Deckungsbeiträgen von Sellerboard auch häufig zu starken Schwankungen, weil die teilweise erheblichen Inboundkosten als Block einen Tag oder eine ganze Woche negativ beeinflussen können, wenn die Einsendemenge nicht dem Absatz entspricht. Andersherum sind Wochen, in denen ihr keine Einsendungen hatten, dann im Durchschnitt immer etwas zu positiv durch Sellerboard ausgewiesen. Weil man aber den Inboundkosten-Abzug durch Sellerboard nicht abstellen kann und wir die Kosten schließlich auch nicht doppelt berücksichtigen wollen, solltet ihr die Inboundkosten zumindest in eurer eigenen internen Deckungsbeitragsrechnung vollständig umlegen, um eure Margen und ROIs genau im Blick zu haben.



Amazon Lagerkosten

Dasselbe wie bei den Inboundgebühren trifft auch auf die Lagerkosten von Amazon zu. Die Gebühren für die Lagerung und ggf. weitere Gebühren für Langzeitlagergebühr, Überbestandsgebühr, etc. wird auch ebenfalls im Seller Central von eurem Guthaben abgezogen und auch die Abbildung in Sellerboard funktioniert nach dem gleichen Prinzip wie oben. Die Standardlagerkosten werden von Amazon häufig ein- bis zweimal pro Monat in Summe abgezogen. In diesem Moment greift Sellerboard über die Schnittstelle die Lagerkosten ab und bucht sie an genau diesem Tag in eure Kosten. Auch hier führt das dazu, dass eine faire Verteilung auf eure Produkte nicht gegeben ist, weil bei hohem Lagerbestand logischerweise mehr, bei niedrigerem Lagerbestand weniger Lagergebühren fällig werden. Das Produkt dürfte hier aber, ebenso wie bei den Zwischenlagergebühren, aber nur die durchschnittlichen Lagerkosten tragen, damit einzelne Perioden zuverlässig verglichen werden können. Damit gilt auch bei den Amazon-Lagerkosten: Trotz der nicht fair verteilten Kosten durch Sellerboard dürfen wir die Amazon-Stücklagerkosten nicht mit in unseren Sellerboard-EK einbeziehen, um eine Doppelbelastung mit den selben Kosten zu vermeiden. Als Lösung bietet es sich auch hier an, in eurer eigenen, internen Deckungsbeitragsrechnung eine vollständige Umlegung aller Kosten vorzunehmen. Dabei werden die Amazon Lagerkosten abhängig von der durchschnittlichen Lagerdauer, euren Stück-Volumens und den Gebühren der jeweiligen Lagerkategorie auf das einzelne Produkt heruntergebrochen. So könnt ihr eure Deckungsbeiträge durch Sellerboard über verschiedene Chargen hinweg berechnen lassen, habt aber trotzdem diese Kosten in eurer eigenen Rechnung stets im Blick.


Die Retourenschäden

Die Schäden, die euch in euren Deckungsbeiträgen durch die Rücksendungen eurer Kunden entstehen, solltet ihr ebenfalls in eurer eigenen Deckungsbeitragsrechnung festhalten. Welche Schäden das im Einzelnen sind, könnt ihr in meinem Blogbeitrag #003 nachlesen, in dem ich mich intensiv mit dem Thema der Retourenschäden auseinandergesetzt habe. Die Retourenschäden dürft ihr ebenfalls nicht mit in euren Sellerboard-Einkaufspreis einkalkulieren. Die Berücksichtigung durch Sellerboard passiert hier implizit, indem euch beispielsweise Remissionsgebühren, Warenverlust und Ähnliches per Schnittstelle abgezogen werden und euch z.B. FBA-Gebühren für eure Bruttoverkäufe in Summe berechnet werden, nach Warenrücksendungen aber nur noch auf weniger EInheiten verteilt werden und damit effektiv höher sind. Die Berücksichtigung der Retourenschäden in Sellerboard ist insofern schon richtig, auch hier solltet ihr aber in eurer eigenen DB-Rechnung eine Umlegung der Retourenschäden vornehmen, um euren tatsächlichen Deckungsbeitrag zu kennen und z.B. auch den Einfluss der Retourenquote besser testen zu können.


Ergebnis

Viele Stückkosten in eurer Deckungsbeitragsrechnung sind offensichtlich, andere vielleicht weniger. Vielleicht konntet ihr aus dem ein oder anderen Punkt ja noch etwas mitnehmen oder hattet selbst manche Posten vergessen. Allgemein gilt: Je vollständiger eure Deckungsbeitragsrechnung ist und je mehr umlegbare Kostenarten sie enthält, desto genauer ist eure Produktsteuerung und desto erfolgreicher ist in der Folge auch euer Unternehmen, weil Produkte hinsichtlich ihrer Profitabilität besser miteinander verglichen und unprofitable Produkte ggf. aus dem Sortiment genommen werden können.


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